Antrag - 2020/AN/1344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung am 11.11.2020 eine Beschlussvorlage zur Kompensation pandemiebedingter Honorarausfälle der Dozentinnen und Dozenten an der Volkshochschule vorzulegen. Die Stadt soll sich zu diesem Zweck auch mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Benehmen setzen, um eine landeseinheitliche Lösung mit Kostenbeteiligung des Landes zu erreichen. Die Honorar- und Kooperationsverträge sind dahingehend zu überarbeiten, dass das wirtschaftliche Risiko zu minimieren ist.

 

 

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Sachverhalt:

Seit dem 14.03.2020 bis mindestens Ende Mai/ Anfang Juni fanden keinerlei Kurse an der Volkshochschule Rostock statt. Die Volkshochschule bedient sich größtenteils freiberuflicher Dozenten, deren Einnahmen somit null betragen haben. Weder der MV-Schutzfonds noch die Corona-Soforthilfe des Landes haben hier gegriffen, da diese nicht die Dozenten als mögliche Leistungsempfänger erfasst haben. Viele Honorarkräfte sind daher auf die Grundsicherung angewiesen.

Entgegen den Vereinbarungen in den Honorarverträgen zwischen der Volkshochschule und ihren Dozenten, wo es in § 2 Abs. 2 heißt „Ein Anspruch auf die Honorarzahlung besteht nur, wenn die im Vertrag vereinbarte Leistung durch die Honorarkraft auch tatsächlich erbracht wird“, sollte eine Kompensation der Honorar-Ausfälle erfolgen. Die VHS läuft ansonsten Gefahr, dass die Honorarkräfte für das Abhalten der Kurse nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch ein wirtschaftliches Risiko für die VHS und einen Rückschlag für die Bildungslandschaft Rostock.

Im Hauptausschuss vom 14.04.2020 wurden Corona bedingte Ausfallzahlungen an die Honorarkräfte des Konservatoriums beschlossen. Eine ähnliche Lösung für die VHS ist anzustreben, falls eine Landeslösung nicht zu Stande kommt.

Die Volkshochschule Rostock ist zudem mit dem Fachbereich „junge VHS“ eine sehr große Trägerin von Angeboten in dem Projekt „ganztägiges Lernen“, das heißt sie ist außerschulische Partnerin mit jährlich über 50 Angebotskonzepten in 11 kooperierenden Schulen. Auch hier haben die bisherigen Kooperationsverträge keine Regelung über Ausfälle geregelt, die nicht durch die VHS verschuldet sind. Daher sind auch diese Kooperationsverträge zu überarbeiten, bspw. durch die Aufnahme einer Regelung über das vorübergehende Ruhen oder die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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