Beschlussvorlage - 2020/BV/1325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2020 für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde
– BgA in Höhe von 500.000,00 EUR.
 

Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde in Höhe von 500.000,00 EUR Konto 78532000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA Maßnahme 6654802201200101 Neugestaltung Werftbecken BgA- Bereich in Höhe von 500.000,00 EUR Konto 78532001.

 

 

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Beschlussvorschriften:   § 6 (4) Nr. 1 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:  keine
 

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Eigentümerin des Gewässers Alter Strom sowie der Yachthafenmole einschließlich Hafenvorplatz.

 

An der Yachthafenmole nördlich der Mittelmole in Warnemünde befanden sich im Alten Strom mehrere Steganlagen und Plattformen aus Holz, die alle einen vergleichbar schlechten baulichen Zustand aufwiesen. Dazu gehören nicht nur die bereits erneuerte kommunale Holzplattform und die unmittelbar nördlich anschließende Steganlage, sondern auch die Plattformen und Stege auf und an der Yachthafenmole im Neuen Strom.

Der bekannte Bedarf an Gastliegeplätzen in Warnemünde wurde bereits in der Vergangenheit in der Funktionsplanung  für die Mittelmole durch Erweiterung des Hafenareals in nördlicher Richtung berücksichtigt.

Im Rahmen der Neustrukturierung des Sportboothafens ist beabsichtigt, den vorhandenen Bestand an Dauer- und Gastliegeplätzen in dem Gebiet zu sichern und durch die Ertüchtigung und Erweiterung der Hafenanlage mit neuen Bootsanlegestellen, einem Wasserwanderrastplatz und Sporteinrichtungen zu ergänzen. Sowohl für die Hafenerweiterungsfläche als auch zur Sicherung des Bestandshafens sind aufwendige Schutzbauwerke erforderlich.

 

Zur Umsetzung des Zieles der Stärkung des Segelstandortes und der Erweiterung der Liegeplatzkapazitäten vor der Mittelmole in Warnemünde, entsprechend den genehmigten Planungen, ist eine Anpassung des Investitionsplanes gemäß der fortgeschriebenen Kostenentwicklung erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

☒ überplanmäßig  außerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83

 

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

38.823.400,00

30.463.868,68

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

43.146.900,00  

35.433.302,87

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-4.323.500,00

- 4.969.434,19

     

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

 Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

 

 

 

Produktkonto:

54802

 

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654802201500201

Sportboothafen Warnemünde - BgA

Investitionsposition

4

Steganlage - BgA

 

 

Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

1.174.618,49

Haushaltsansatz

+

     

4.800.000,00

Mindereinzahlungen

-

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz AO:

-

 

3.933.848,12

                                                                                   Aufträge:      

-

 

 2.000.000,00

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

500.000,00

 

 

 

 

 

 

Gesamtauszahlungen

=

 

6.474.618,94

 

 

a)        Unabweisbarkeit:

Für das Vorhaben Sportboothafen Warnemünde wurde eine Zuwendung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit Zuwendungsbescheid vom 23.07.2019 gewährt. Durch die Zuwendung wird die Verbesserung der touristischen Infrastruktur durch eine nachhaltige Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft bezweckt. Das geförderte Vorhaben umfasst die Ertüchtigung und Erweiterung einer Hafenanlage auf der Mittelmole in Warnemünde mit Schaffung von Bootsanlege-stellen, Wasserwanderrastplatz und Sporteinrichtungen. Zur bedarfs- und fristgerechten Umsetzung des Fördervorhabens und Finanzierung der unvermeidbaren Mehrkosten ist eine Bereitstellung der beantragten Mittel unverzichtbar.Ein Änderungsantrag zur anteiligen Finanzierung der Mehrkosten wurde gestellt.

     

b)        Unvorhersehbarkeit:

Allein auf Grund der wettbewerblich erzielten Ausschreibungsergebnisse ist ersichtlich, dass die in der Kostenberechnung von Januar 2018 für das Gesamtvorhaben veranschlagten Ausgaben nicht den zum Ausschreibungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreisen entsprechen.

Das  Bauvorhaben wird in fünf Bauabschnitten realisiert. Dies ist erforderlich, da

- die Gesamtbauleistung vergaberechtlich in sinnvolle Einzellose (hier Bauabschnitte)

  einzuteilen ist

- die Maßnahme unter weitestgehender Aufrechterhaltung des bestehenden
  Hafenbetriebes erfolgen soll

- der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung durch den Finanzierungsplan eingegrenzt ist

 

Alle Bauabschnitte/Baulose sind aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse fast ausschließlich mit schwimmender Technik umsetzbar. Durch die los-/abschnittsweise Vergabe können für die kostenintensive Baustelleneinrichtung keine Synergieeffekte gegenüber einer Gesamtvergabe erzielt werden. Dies war in der baufachlich geprüften Kostenberechnung jedoch

so nicht berücksichtigt.

 

Eine weitere Kostensteigerung resultiert aus angetroffenen Baugrundverhältnissen, die aus den Aufschlüssen für den Baugrund nicht erkennbar waren:

  1. Bauabschnitt: Elemente Fußsicherung und Böschungsfuß des Molenbauwerkes Baujahr 1901/1902 in der Rammtrasse
  2. Bauabschnitt: Muddeschichten an und unter der alten Nordmole/

neue Einfahrtsmole, die eine teilweise Verlängerung der Spund-

bohlen erfordern
Rammhindernisse im schwierigen Baugrund der Umschließungsbauwerke
 

Bei den Abbrucharbeiten sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt sind Mengenmehrungen aufgetreten, die - soweit diese im Unterwasserbereich lagen - im Vorfeld nicht erkennbar waren. Behördliche Auflagen zur Baustellensicherung, zur Ausführung der Rammarbeiten und zu einem Langzeit-Monitoring haben  ebenfalls zu nicht vorhersehbaren Mehrkosten geführt.

 

Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

 

 

 

 


Produktkonto:

54802

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

– zweckgebunden

Investitionsnummer

6654802201200101

Neugestaltung Werftbecken – BgA Bereich

Investitionsposition

8

Anlagen im Bau

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

3.000.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

_

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

_

 

12.443,23

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

2.987.556,77

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

500.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme führten Anpassungen der Planungen zu einer Verzögerung der Maßnahme. Dies betrifft insbesondere die Gutachten und Studien zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme für die Umgestaltung/Neugestaltung des Werftbeckens. Des Weiteren führt die aktuelle Situation, verursacht durch die Covid-19 Pandemie, zu erheblichen Veränderungen im Bereich Kreuzschifffahrt als auch Schiffbau. Beide Aspekte sind wesentliche Schwerpunkte der Konzepte für die Umgestaltung des Werftbeckens, die erneut und in einem geringeren Maße als zuvor berücksichtigt und überplant werden. Somit haben sich die Prioritäten  des Finanzierungsumfanges verschoben bzw. geändert. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eingeschätzt, dass die schon im Vergabeverfahren beauftragten ursprünglichen Planungsleistungen geringer abgerechnet werden als erwartet.

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

08.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.10.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen