Antrag - 2020/AN/1250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 31.03.2021, mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH in Verhandlung zu treten, um ein dauerhaftes Recht zur Beibehaltung und Nutzung der Bezeichnung „IGA“ für den IGA Park zu erwirken. Der Beschluss des Antrags 2018/AN/3455 vom 05.09.2018 wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

Im Zuge der IGA 2003 vergab die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG) das Recht zur Nutzung der rechtlich geschützten Bezeichnung „IGA“ für den IGA Park Rostock. Bisher erlosch das Recht zur Namensnutzung nach Abschluss der jeweiligen IGA. Eine Namensänderung hätte bereits Ende 2003, Anfang 2004 erfolgen müssen. Zwischenzeitlich signalisiert die DBG Bereitschaft, eine Nachnutzung der Bezeichnung IGA anzubieten. Die Nutzung des Namens wäre an Pflege-, Qualitäts- und Servicestandards gebunden.

 

Seit 2018 wird intensiv über eine Umbenennung des IGA Parks diskutiert. Zuletzt standen mehrere Vorschläge im Raum, wie der IGA Park zukünftig bezeichnet werden könnte. Die Vielschichtigkeit an Vorschlägen zeigt, dass das Thema erhebliches Diskussionspotential bietet und eine einhellige Meinung bisher nicht gefunden wurde.

 

Die IGA wurde vor 17 Jahren abgeschlossen, die Bezeichnung des Parks als IGA Park blieb bestehen. In diesen 17 Jahren hat sich die Bezeichnung IGA Park fest in Rostock etabliert. Unterschiedliche Veranstaltungen, Konzerte und Events haben die Bekanntheit des IGA Parks Rostock über die Stadtgrenzen hinaus bekannt gemacht. Eine Umbenennung des Parks würde nicht nur zu erheblichen finanziellen Belastungen führen (z.B. durch Neudruck von Schildern), sondern müsste auch durch ein intensives Marketing beworben werden. Nicht zuletzt kann davon ausgegangen werden, dass die Rostockerinnen und Rostocker bereits eine so feste Verwurzelung mit der Bezeichnung IGA Park aufweisen, dass eine Umbenennung nur schwer durchzusetzen sei. Das Beispiel des Ostseestadions verdeutlicht dies.

 

Vor diesem Hintergrund sollte mit der DBG in Verhandlung getreten werden, um ein dauerhaftes Nutzungsrecht für die Bezeichnung „IGA“ zu erwirken.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

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liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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27.08.2020 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2020 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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