Informationsvorlage - 2020/IV/1243

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 04.03.2020 (Nr. 2020/AN/0777) wurde die Verwaltung beauftragt, im Bereich der Ziolkowskistraße auf einer noch zu definierenden Fläche den Bau eines Quartierparkhauses zu prüfen.

Entlang der Ziolkowskistraße befinden sich insgesamt 5 bisher unbebaute Flächen, auf denen nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich im Rahmen städtebaulicher Nachverdichtungen die Errichtung von Wohngebäuden möglich ist. In Vorbereitung der Vergabe der städtischen Grundstücke und der Vorbereitung einer konkreten Bebauung wurde mit dem OBR Südstadt Einvernehmen dahingehend erzielt, dass auf eine Wohnbebauung auf dem nördlichen der beiden südlich der Ziolkowskistraße liegenden Grundstücke zugunsten der Unterbringung von Stellplätzen verzichtet wird. In diesem Zusammenhang wird der vorhandene öffentliche Parkplatz im geplanten Baufeld der WIRO nördlich der Ziolkowskistraße zukünftig eingezogen und der Ersatzparkplatz auf der von Wohnbebauung freizuhaltenden Fläche wie bisher geplant, gebaut und zukünftig gewidmet. Die Planungen des Ersatzparkplatzes laufen bereits, beauftragt durch die WIRO.

Der gewidmete Ersatzparkplatz muss baulich errichtet und gewidmet sein, bevor der bestehende öffentliche Parkplatz eingezogen werden kann. Der Baubeginn der  Hochbaumaßnahme der WIRO ist von diesem Meilenstein unmittelbar abhängig. Diese Fläche wird demzufolge nicht der Entwicklung einer Quartiersgarage zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es in der Ziolkowskistraße bzw. im näheren Umfeld keine unbebauten, städtebaulich geeigneten Grundstücke zur Errichtung einer Quartiersgarage.


Die derzeit nicht bebauten Freiflächen, u. a. am Südring und an der Erich-Schlesinger-Straße sind unverzichtbarer Teil des wertvollen Grünsystems der Südstadt und gleichzeitig städtebaulich prägend, so dass eine Bebauung dieser Flächen grundsätzlich ausscheidet.

Inwieweit im weiteren Umfeld Standorte für Quartiersgaragen möglich sind, ist Bestandteil einer ganzheitlichen Untersuchung zu Nachverdichtungspotenzialen in der Südstadt. Dieser Prozess, der mit einer Studie des Büros „architekturfabrik“ aus Neubrandenburg eingeleitet wurde, wird aktuell durch die Verwaltung mit Blick auf das stärkere Nutzen von Potenzialen zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich, u. a. mit der Möglichkeit des Aufstockens, fortgesetzt. Die frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates ist geplant.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.09.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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08.09.2020 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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09.09.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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