Änderungsantrag - 2020/AN/1072-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Nach dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes, soll für den Zeitraum während der Aufstellung des Bebauungsplans zur Sicherung der Planungsabsichten eine Veränderungssperre entsprechend §14 BauGB beschlossen werden.

 

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Sachverhalt:

Da zwischen Planungsbeginn zur Aufstellung eines Bebauungsplans und Abschluss der Planung durch Bekanntmachung in der Regel ein längerer Zeitraum vergeht, besteht die Gefahr, dass während dieser Zeit im Plangebiet Veränderungen vorgenommen werden, die die spätere Verwirklichung der Planungsabsichten erheblich erschweren könnten oder unmöglich machen.

 

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gez.

Stephan Porst

 

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Beschlüsse

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28.07.2020 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Nach dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes, soll für den Zeitraum während der Aufstellung des Bebauungsplans zur Sicherung der Planungsabsichten eine Veränderungssperre entsprechend §14 BauGB beschlossen werden.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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12.08.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt