Stellungnahme - 2020/AN/1164-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die sich im Laufe vieler Jahre entwickelte und bis Mai 2019 angewendete Verfahrensweise bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen war rechtswidrig.

 

Die Anpassung des Prüfprozesses an bestehende Gesetze war daher zwingend erforderlich, um Rechtssicherheit und Rechtmäßigkeit herzustellen.

 

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO können Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen die genannten Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Vorschrift ist somit vom Gesetzgeber als Ermessensentscheidung ausgestaltet. Für dieses sind jedoch gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO strenge Maßstäbe anzusetzen. Wie bei jeder anderen Ermessensentscheidung sind hierbei die für die Entscheidung relevanten Gründe vollumfänglich abzuprüfen und gegeneinander abzuwägen. Dieser Abwägungsprozess ist vollständig gerichtlich überprüfbar und bietet anders als zuvor in der derzeitigen Ausführung nun die notwendige Rechtssicherheit. Die aktuelle Verfahrensweise spiegelt zudem den eigentlichen Zweck der Vorschrift und den Ausnahmecharakter wider. Das Verfahren stellt weiterhin sicher, dass Unternehmen, welche beispielsweise auf Grund von Lieferungen etc. zwingend auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung angewiesen sind, diese auch weiterhin erhalten. Im Übrigen bleibt die Bevorteilung im Rahmen eines Bewohnerparkgebietes, wie vom Gesetzgeber gewollt, jedoch bei den Anwohnern.

 

Das jetzige Verfahren wurde weitgehend zusammen mit der Rostocker Unternehmerschaft entwickelt. Eine Genehmigung kann nun erstmals digital über ein neu entwickeltes einfaches Formblatt beantragt werden, ermöglicht individuelle Begründungen und wurde trotz möglicher Gebührenspange wegen der Covid-19-Auswirkungen ein weiteres Jahr bei einer Gebühr von nur 39 € belassen. Nach Bundesgebührenordnung im Straßenverkehr können Ausnahmen gegen eine Gebühr von 10,20 bis 767 € veranlasst werden. Eine vollständige digitalisierte Bearbeitung und damit weitere Vereinfachung ist beabsichtigt.

 


Das von einigen Partnern anvisierte pauschale Garantiekreuz für die Ausnahmegenehmigung ist rechtswidrig.

 

Dem Antrag sollte nicht gefolgt werden.

 

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Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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06.08.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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12.08.2020 - Bürgerschaft