Stellungnahme - 2020/AN/0764-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Bürger*innen haben jederzeit die Möglichkeit sich mit Fragen, Anmerkungen und Widersprüchen an die Verwaltung, hier insbesondere das Amt für Jugend, Soziales und Asyl zu wenden. Dafür stehen auch Mittel wie die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Im Amt wird eine offene Fehlerkultur gelebt und Kritik immer auch als Möglichkeit zur Verbesserung des eigenen Handelns verstanden.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die Fraktionen der Bürgerschaft, das Büro des Oberbürgermeisters oder auch den Bürgerbeauftragten des Landes zu wenden.

 

Ob eine Ombudsstelle vor dem Hintergrund dieser Möglichkeiten tatsächlich benötigt wird, ist aus Sicht der Verwaltung fraglich. Dass eine solche Stelle allein für den Bereich des SGB VIII auch nur ansatzweise ausgelastet wäre, wird bestritten.

 

Dennoch haben sich Amt und Fachsenator zu einem Konzept einer Ombudsstelle für das Amt für Jugend, Soziales und Asyl verständigt, das derzeit in der finalen internen Abstimmung ist und der Bürgerschaft noch im III. Quartal 2020 zur Kenntnis, Diskussion und Entscheidung übergeben wird.

 

Ohne zusätzliche Ressource kann eine entsprechende Stelle in keinem Fall geschaffen werden.

 

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Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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12.08.2020 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

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20.01.2021 - Bürgerschaft - vertagt

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1018727&TOLFDNR=7135792&VOLFDNR=1018727&selfaction=print