Informationsvorlage - 2020/IV/1194

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Sachverhalt:

 

 

  1. Allgemeine Informationen zur Mitwirkung der Jugendämter im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

 

 

  1.  Aktuelle Situation der Jugendhilfe im Strafverfahren

 

 

 

Zu 1.

Status der JuhiS

 

  • JuhiS ist eine justizorientierte, aber fachlich eigenständige Form der Jugendhilfe.
  • JuhiS ist ein Prozessorgan mit festgelegten Rechtsaufgaben
  • JuhiS kommt im Verfahren eine eigenständige Stellung als Verfahrensbeteiligte zu.

 

Kernaufgaben der JuhiS

 

a.)  Tätigwerden im Vorfeld von Gerichtsverhandlungen

  • Vorbereitung der jungen Menschen auf die anstehende Gerichtsverhandlung
  • Erstellen eines Jugendgerichtshilfeberichtes mit folgenden Schwerpunkten:
    1. Sozialpädagogische Diagnostik 
    2. Erarbeitung eines sozialpädagogischen Vorschlages in welcher Weise auf ein delinquentes  Verhalten eines jungen Menschen zu reagieren sei.
    3. Stellungnahme zur Anwendung des Jungendstrafrechtes bei 18 bis 21 jährigen Straftätern.

 

  • Abprüfen von möglichen Jugendhilfebedarfen und ggf. Installation von Jugendhilfeleistungen

 

 

 

 

 

 

b.)  Tätigwerden während der Gerichtsverhandlung

  • Vertretung individueller und jugendgemäßer Interessen der Klienten

 

c.)   Tätigwerden nach der Gerichtsverhandlung

  • Installation von Jugendhilfeleistungen und Führung des Hilfeplanprozesses.

 

d.)  sonstige Aufgaben der JuhiS

  • kontinuierliche Haftbetreuung
  • Teilnahme an Haftvernehmungen und Haftprüfungsterminen

-          Prüfen ob aus sozialpädagogischer Sicht Alternativen zur Haft bestehen.

  • Absicherung eines Bereitschaftsdienstes an den Wochenenden und Feiertagen.

 

Zu 2.

Zur Arbeitsituation

 

Das Sachgebiet Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist als spezialisierter Fachdienst in der Abteilung Besondere Soziale Dienste angesiedelt.

Der Zentrale Standort befindet sich in der Außenstelle des Amtes in Albrecht-Tischbein-Straße 48, 18109 Rostock.

7 Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen arbeiten in diesem Sachgebiet, denen in ihrer Verantwortlichkeit einzelne Stadteile zugeordnet sind. Die Vertretbarkeit ist untereinander geregelt.

 

Ein erfolgreiches agieren in der JuhiS ist nur in enger Kooperation mit amtsinternen Partnern (insbesondere mit Fallmanagement SGB VIII) und den freien Trägern der Jugendhilfe möglich.

Hier bestehen stabile  Arbeitsbeziehungen in deren Folge auch spezielle Projekte für die Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen entwickelt wurden. („Rauszeit, Cyber-Mobbing, Mensch ändere dich ….)

 

Eine Besonderheit in der Arbeit der JuhiS ist die Tatsache, dass sie im Rechtskreis der Jugendhilfe (§52 SGB VIII) und im Rechtskreis der Justiz (§38 JGG) tätig ist.

Das erfordert auch eine gute Kooperation mit den Organen und den Institutionen der Justiz (Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgerichten und Haftanstalten) sowie mit der Polizei.

Diese Kooperation ist im Alltag oftmals eine Herausforderung, gilt es doch den eigenständigen Part der Jugendhilfe im Strafverfahren zu wahren. Dieser beruht auf Freiwilligkeit, Förderung und Unterstützung und setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen den Klienten und der Jugendhilfe im Strafverfahren voraus.

Die JuhiS hat keine „ermittelnden“ Aufgaben im strafrechtlichen Sinne zu erfüllen.

 

Durch regelmäßige Arbeitstreffen mit den Vertretern der Justiz und der Polizei ist es in den letzten Jahren zunehmend gelungen, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie die bestehenden Grenzen auszuloten.

 

Zur Fallzahlenentwicklung und Finanzen

 

Die Fallzahlen haben sich in letzten Jahren (seit 2015) insgesamt stabilisiert und sich zwischen 1100 und 1350 Fällen eingependelt.

Das entspricht einer Fallbelastung von ca. 190 bis 220 Fällen pro Mitarbeiter.

Im Rahmen der „Haftbetreuung“ (Haft, Forensik, Arrest) werden jährlich ca. 80 bis 100 Klienten betreut.

 

 

 

 

Die Ausgaben der JuhiS im Bereich der Hilfen zur Erziehung belaufen sich in den letzten

Jahren auf ca. 300.000 Euro.

 

Die sozialen Brennpunkte in der Arbeit der JuhiS sind die Neubaugebiete, wo ca. dreiviertel unserer Klienten leben. (JuhiS = die Statistik wird hier nach dem „Wohnortprinzip“  erhoben)

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend, Soziales,

Gesundheit und Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.08.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1018617&TOLFDNR=7136008&VOLFDNR=1018617&selfaction=print