Antrag - 2020/AN/1193

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen, weil mit Datum 20.04.21 für BS 19.05.2021 Antrag Nr. 2021/AN/2140 zu Zustand und Gestaltung der Schulessenräume vorliegt                                          Wo./03.1
 

Beschlussvorschlag: 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis März 2021 ein Maßnahmepaket für eine attraktivere Schulverpflegung mit dem Ziel höherer Teilnahmequoten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neben der bereits beschlossenen Prüfung einer Essenversorgung durch eine kommunale Einrichtung (2019/AN/4498) soll die Verbesserung der Rahmenbedingungen wie Raumgrößen, Pausenzeiten und Raumgestaltung Teil des Maßnahmepakets sein. Dabei sollen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Beachtung finden, u. a.:

- Sitzplätze für alle Schüler*innen, ggf. in gestaffelten Essenpausen (sofern Mittagessen nicht im Hort erfolgt);
- Platz von 1,4 bis 1,7 m² je Essenteilnehmer*in;
- Essenpausenzeiten von 60 Minuten (inkl. Anstehen, Abräumen etc.);
- helle Räumlichkeiten und freundliches Ambiente;
- schallmindernde Maßnahmen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Stadt jeweils in den ersten beiden Wochen des Schuljahres eine kostenlose Mittagsverpflegung ermöglichen kann, um bestehende Vorbehalte abzubauen.

Erste Maßnahmen sollen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 umgesetzt werden.

 

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Sachverhalt:

 

„Die Verpflegung der Schüler hat heute eine zentrale Bedeutung im Lebensraum Schule. (…) Schulen haben deshalb bei der Gestaltung der Schulverpflegung eine zentrale Mitverantwortung und Fürsorgepflicht. Die Qualität der Verpflegung beeinflusst schließlich die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, so die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.

Die Teilnahmequoten am Schulessen in Rostock sind sehr niedrig und unterscheiden sich von Schule zu Schule zum Teil erheblich, obwohl alle Schulen vom gleichen Anbieter versorgt werden. Dies geht aus der umfangreichen Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der grünen Fraktion hervor (2019/AM/4459-02). So lagen die Teilnahmequoten an Grundschulen bei 42 Prozent, Förderschulen bei 37 Prozent Gymnasien bei 18 Prozent, Regionalen Schulen bei 16 Prozent und Gesamtschulen bei nur 14 Prozent. Die Teilnahmequoten variieren auch innerhalb der Schularten stark, einige Schulen konnten die Quoten in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen erheblich steigern.

Die Gründe für die Nichtteilnahme sind vielfältig, z. T. individuell begründet, z. T. auch vom Schulkonzept oder vorhandenen Alternativangeboten (Cafeteria) abhängig. Rückmeldungen aus den Schulen, von Eltern und Schülerinnen und Schülern zeigen aber, dass nicht selten ungeeignete Rahmenbedingungen zu niedrigen Teilnahmequoten führen: zu kleine Essenräume, ungemütliche Atmosphäre, zu kurze Pausenzeiten. Hier hat die Stadt konkrete Handlungsmöglichkeiten, die sie auch nutzen sollte.

Bereits jetzt muss sich der Essenversorger bei den Mahlzeiten an den Empfehlungen der DGE orientieren. Diese gehen aber über das Essen hinaus und behandeln auch die Rahmenbedingungen, daher sollte die Stadt als Schulträger die DGE-Standards ebenfalls als Richtschnur behandeln. Die Ablehnung der Schulverpflegung erfolgt teilweise ohne tatsächliche persönliche Erfahrung mit dem Angebot. Zwei kostenlose Testwochen können geeignet sein, die Akzeptanz der Schulverpflegung zu erhöhen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Erstellung des Maßnahmepakets entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Uwe Flachsmeyer

 

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Beschlüsse

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19.08.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis März 2021 ein Maßnahmepaket für eine attraktivere Schulverpflegung mit dem Ziel höherer Teilnahmequoten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neben der bereits beschlossenen Prüfung einer Essenversorgung durch eine kommunale Einrichtung (2019/AN/4498) soll die Verbesserung der Rahmenbedingungen wie Raumgrößen, Pausenzeiten und Raumgestaltung Teil des Maßnahmepakets sein. Dabei sollen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Beachtung finden, u. a.:

- Sitzplätze für alle Schüler*innen, ggf. in gestaffelten Essenpausen (sofern Mittagessen

  nicht im Hort erfolgt);
- Platz von 1,4 bis 1,7 m² je Essenteilnehmer*in;
- Essenpausenzeiten von 60 Minuten (inkl. Anstehen, Abräumen etc.);
- helle Räumlichkeiten und freundliches Ambiente;
- schallmindernde Maßnahmen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Stadt jeweils in den ersten beiden Wochen des Schuljahres eine kostenlose Mittagsverpflegung ermöglichen kann, um bestehende Vorbehalte abzubauen.

Erste Maßnahmen sollen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 umgesetzt werden.

 

 

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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19.08.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - Abstimmung entfallen

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09.09.2020 - Bürgerschaft - vertagt

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24.02.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

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03.03.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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