Antrag - 2020/AN/1175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke für eine zeitlich befristete, kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Aufgrund dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-Vorpommern geordnet werden.

Das Leihgabessystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

Sofern hohe Versicherungssummen oder andere Hürden das Verleihen unattraktiv gestalten, ist eine Veräußerung derjenigen Kunstgegenstände zu prüfen, die weder für die Stadt und das Land noch für die Museen und Kunsteinrichtungen des Landes von Bedeutung sind. Die zu erarbeitende Kategorisierung dient dann entsprechend der Einordnung.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Verantwortliche der Kunsthalle Rostock hinzuziehen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über viele tausende Kunstschätze, die im Laufe der Geschichte als Ankäufe, Geschenke oder auf anderem Wege in das Eigentum der Stadt gelangten. Diese Objekte müssen nach Aussagen des Kulturamtes nicht immer Kunstwerke im engeren Sinne, sondern können auch z. B. Zeugnisse des Alltagslebens aus vergangener Zeit sein. Alle Objekte seien inventarisiert und würden demnach digital geführt. Die Objekte sind in den Museen und auch in Außendepots gelagert, die teilweise auch angemietet sind.

Nur wenige Kunstgegenstände können derzeit aus verständlichen Gründen präsentiert werden. Hingegen haben sich im Laufe der Zeit insbesondere an Gemälden, Zeichnungen und Bildern Beschädigungen eingestellt.

Mit einer klugen Öffentlichkeitsarbeit kann es gelingen, bereits digitalisierte Werke einem interessierten Publikum zu präsentieren und für eine zeitlich befristete Leihgabe zu gewinnen. Dazu sollten auch Leihgaben an andere Museen gehören. Die Werke verbleiben im Eigentum der Stadt, werden aber in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder auch in einem privaten Umfeld präsentiert. Hierzu sind die Bedingungen vertraglich festzulegen. Bei den Werken sind ausschließlich Leihgaben zu ermöglichen, die bislang in Depots und Museen keinem Publikum zugänglich gemacht wurden und auch absehbar nicht Gegenstand von Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen sein sollen.
Ferner könnten Fotografien der Kunstgegenstände in öffentlichen Bereichen der Verwaltung aufgehängt werden, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Weiterhin ist eine Kategorisierung vorzunehmen. Grundlage hierfür sollte der vom Deutschen Museumsbund herausgegebene Leitfaden für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011 sein. Daraus abgeleitet könnten nachfolgende Kategorien beispielhaft sein:

Kategorie 1:

Kunstgegenstände und Objekte der bildenden Kunst mit überragender regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung, ( z.B. Böhmer Nachlass, Sammlung niederländischer Maler)

Kategorie 2:

Kunstgegenstände und Objekte der bildenden Kunst, die einen direkten regional-städtischen Bezug zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben (z.B. regionale Maler wie Tschirch, Blankenburg, Hornemann, Kersting u.a.)

Kategorie 3:

Kunstgegenstände und Objekte der bildenden Kunst, die einen landestypischen Bezug zum norddeutschen Raum haben (z. B. Maler der Ahrenshooper und Schwaaner Malschule)

Kategorie 4:

Kunstgegenstände und Objekte der bildenden Kunst, die zum Charakter und zum Bestand des Museums nur einen geringen Beitrag leisten, aber sinnvoll für eine wissenschaftliche Arbeit und Aufbereitung sind.

Kategorie 5:

Kunstgegenstände und Objekte der bildenden Kunst, die keinerlei Bezug zum Museum und dessen inhaltliche Aufgabe haben, keine wirtschaftlich sinnvolle Restauration zulassen und auch keinen oder nur einen geringen Beitrag leisten für Wissenschaft und Forschung.

Die erzielten Einnahmen aus den Verleihen sollen ausschließlich der Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände zugutekommen. Sofern sich Leihgaben aufgrund von Versicherungsfragen oder zu hohen Versicherungssummen grundsätzlich als nicht umsetzbar darstellen, sollte auch eine Veräußerung der Kunstgegenstände ausschließlich der hier beschriebenen Kategorie 5 geprüft werden. Als Instrument der Veräußerung sind auch Auktionen zu prüfen.

Vordergründige Ziele des sind es, die in Depots und Museen lagernden Kunstobjekte öffentlich zugänglich zu machen bzw. einer weitestgehenden öffentlichen Nutzung zuzuführen sowie finanzielle Mittel zu generieren, um insbesondere beschädigte Kunstgegenstände der Kategorien 1 – 3 restaurieren zu können. Nachrangig kann auch das Ziel definiert werden, die begrenzten Lagerkapazitäten zu verbessern und die Rostocker Kunstsammlung neu zu ordnen („Entsammeln).

Hierzu gibt es weitere Handlungsorientierungen der Museumwissenschaft:

https://museumswissenschaft.de/entsammeln-wie-museen-in-deutschland-damit-umgehen/

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

      

 

gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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27.08.2020 - Kulturausschuss - zurückgezogen

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27.08.2020 - Finanzausschuss - abgelehnt

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19.11.2020 - Kulturausschuss - zurückgestellt

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02.12.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke für eine zeitlich befristete, kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Aufgrund dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-Vorpom­mern geordnet werden.

Das Leihgabessystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

Sofern hohe Versicherungssummen oder andere Hürden das Verleihen unattraktiv gestalten, ist eine Veräußerung derjenigen Kunstgegenstände zu prüfen, die weder für die Stadt und das Land noch für die Museen und Kunsteinrichtungen des Landes von Bedeutung sind. Die zu erarbeitende Kategorisierung dient dann entsprechend der Einordnung.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Verantwortliche der Kunsthalle Rostock hinzuziehen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1175-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1175:
 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche Kunstwerke den Rostocker Bürgern in einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um die Wahrnehmung für die dingliche Geschichte der Stadt und die Verbundenheit mit ihren Kulturgütern zu stärken.

 

In die Erarbeitung ist der Kulturausschuss miteinzubeziehen.

 

Das Konzept ist der Bürgerschaft im 1. Quartal 2021 vorzulegen.
 

 


 

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