Beschlussvorlage - 2020/BV/1150
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2020 für die Maßnahme 6654101201300513 - Umgestaltung Markt Reutershagen in Höhe von 270 TEUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.07.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.07.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
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04.08.2020
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2020 für die Maßnahme 6654101201300513 – Umgestaltung Markt Reutershagen in Höhe von 270 TEUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201300513 – Markt Reutershagen in Höhe von 270 TEUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Haushaltsausgaberesten (HAR) in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201201508 – Lichtenhäger Brink im Produktkonto 78532001 in Höhe von 90 TEUR sowie Minderauszahlungen (HAR) in Produkt 54400 Bundesstraßen Maßnahme 6654400201500211 – Kreuzungsbauwerk B 103/B 105 Evershagen im Produktkonto 78532000 in Höhe von 180 TEUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr,. 1, Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
|
Nummer |
Bezeichnung |
Teilhaushalt |
66 |
Tiefbauamt |
Produkt |
54101 |
Gemeindestraßen |
|
|
|
Produktkonto:
54101 |
78532001.09612001
|
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Investitionsnummer |
6654101201300513 |
Umgestaltung Markt Reutershagen |
Investitionsposition |
8 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen: Finanzierung aus HAR |
|
EH in EUR |
FH in EUR |
Haushaltsansatz Pos.8 HAR Pos.2 |
|
0 |
300.000,00 393.218,36 |
offene Aufträge (AU) |
|
0 |
13.631,97 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
|
0 |
679.367,86 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
+ |
|
270.000,00 |
Gesamtauszahlungen |
= |
|
963.218,36 |
☒ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik |
Bezeichnung |
Gesamtermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
24 |
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
3.214.300 |
-952.470 |
|
28 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
33.443.120 |
11.377.575 |
|
29 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24-28) |
-30.228.820 |
-12.330.045 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101201300513 |
Umgestaltung Markt Reutershagen |
Investitionsposition |
8 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532001.09612001 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Ansatz Pos.8 |
|
300.000,00 |
Reste aus Vorjahren (HAR) Pos.2 |
+ |
393.218,36 |
überplanmäßige Auszahlungen |
+ |
0 |
AO |
- |
679.367,86 |
Aufträge |
- |
13.631,97 |
noch verfügbar |
= |
218,53 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
270.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 270.000 EUR für die Umgestaltung Markt Reutershagen werden durch nicht in Anspruch genommene Haushaltsausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2019 gedeckt, so dass in der haushaltslosen Zeit eine Entscheidung herbeigeführt werden kann.
Die Baumaßnahme Umbau Knoten Goerdelerstraße / Ulrich-von-Hutten-Straße ist als 3. BA Bestandteil der Maßnahme 6654101201300513 – Umgestaltung Markt Reutershagen und eine Fortführungsmaßnahme aus dem Jahr 2019. Während der Ausführung kam es zu umfangreichen zusätzlichen Leistungen und Mehrmengen, welche zur Erfüllung der Aufgabe unabweisbar waren und für die nach VOB ein Vergütungsanspruch besteht.
Die Baumaßnahme ist aktuell kurz vor der Fertigstellung, wechselt in die Phase der Schlussabrechnung und muss finanziell abgesichert werden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Während der Maßnahme Umbau Knoten Goerdelerstraße / Ulrich-von-Hutten-Straße kam es in der Ausführung zu Nachträgen und Mehrkosten durch unvorhersehbare Situationen und Entwicklungen.
Die Ausführung in mehreren Abschnitten und die jederzeit zu gewährleistende Zufahrt der Buslinien sowie des Individualverkehrs zum Markt Reutershagen führte zu unvorhersehbar hohem Aufwand für die Verkehrssicherung sowie zur Notwendigkeit aufwendiger Provisorien. Die Kosten hierfür sind im Projekt in der Höhe nicht vorgesehen.
Weiterhin sind erhebliche Aufwendungen für Baustraßen und temporäre Schutzmaßnahme von bereits fertiggestellten Abschnitten notwendig geworden, um die Ausführung der Leistungen vereinbart mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der ausführenden Firma (ASR 5.2) durchführen zu können.
Für das notwendige Bodenmanagement wurden zusätzliche Kosten für Transporte zu Zwischenlagern, für Beprobungen gem. LAGA und daraus resultierende Entsorgungen notwendig. Weiterhin entstanden unvorhersehbare Kosten durch:
- Behinderungen der Bauarbeiten aufgrund von vorhandenen Leitungen ver-
schiedener Versorgungsträger
- notwendiger Rückbau von Packlagen und alten vorhandenen Fahrbahnen
unterhalb der Auskofferungsebene
- Wiederherstellung von Fahrbahnen und Gehwegen in Angleichungsbereichen
in unvorhersehbar notwendig größerem Umfang
- Mehrmengen in der Ausführung von Steinsetzarbeiten, Erdarbeiten zur
ausgeschriebenen Leistung
Die Mengenüberschreitungen waren größtenteils erst nach Ausführung und entsprechender Aufmaßerstellung offensichtlich.
Anteilig lagen Fehler in der Ausschreibung / Mengenermittlung vor. Auch ist aus Kostengründen die Beauftragung einer externen Bauoberleitung/Bauüberwachung eingespart worden. Diese Leistung wurde mit eigenem Personal ausgeführt, wobei der große Umfang an weiteren Baumaßnahmen und das tägliche operative Geschäft eine ausschließliche Bearbeitung dieser Maßnahme nicht zuließen.
Für die unvorhersehbaren Leistungen besteht gem. VOB ein entsprechender Vergütungsanspruch.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
Nein
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 90.000 EUR
(HAR aus 2019)
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 90.000 EUR
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654101201201508 |
Lichtenhäger Brink |
Investitionsposition |
4 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532001.09612001 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden |
Ansatz |
|
0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) |
+ |
252.231,92 |
über-/außerpl. Auszahlungen |
- |
0 |
AO |
- |
158.017,66 |
Aufträge |
- |
0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis |
- |
0 |
noch verfügbar |
= |
94.214,26 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
90.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Das Bauvorhaben Sanierung denkmalgeschützter Freiraum Lichtenhäger Brink, 4.Bauabschnitt Abschnitt Güstrower Straße bis Lichtenhäger Brink 3 wurde am 6.12.2019 baufachlich abgenommen. Der Bau wurde in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der erste Abschnitt bis Ende 12/2018 und der zweite Abschnitt bis Ende 2019 erfolgte. Im Jahr 2020 wurden die Planungsleistungen und die Bauleistungen der Investitionsmaßnahme kassenwirksam schlussgerechnet. Die Maßnahme ist beendet.
3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 180.000 EUR
(HAR aus 2019)
Produkt: 54400 Bezeichnung: Bundesstraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 180.000 EUR
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
6654400201500211 |
Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen |
Investitionsposition |
2 |
|
Finanzauszahlungskonto |
78532000.09612000 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz |
|
1.850.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) |
+ |
391.213,72 |
über-/außerpl. Auszahlungen |
- |
0 |
AO |
- |
78.631,80 |
Aufträge |
- |
1.820.000,00 |
bereitsgestellt für Deckungskreis |
- |
0 |
noch verfügbar |
= |
342.581,93 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
180.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen
Die Baumaßnahme Kreuzungsbauwerk Evershagen wurde im Jahr 2017 durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ausgeschrieben und auftragsmäßig vergeben. Entsprechend dem Bundesstraßengesetz wurde eine Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung M-V und der Hansestadt-und Universitätsstadt Rostock zur Kostenteilung geschlossen. Die Stadt Rostock ist an den Gesamtkosten des Kreuzungsbauwerks beteiligt. Die Rechnungslegung erfolgt fortlaufend entsprechend des Baufortschrittes.
Im Jahr 2020 wird der Straßenbau auf der westlichen Seite und der Brückenbau abgeschlossen. Bis Ende Juli 2020 soll die Maßnahmen beendet werden, darin eingeschlossen auch die Herstellung der Nebenanlagen, Gehwege und Straßenbeleuchtung. Die Schlussrechnung wird im 2. Halbjahr 2020 erwartet. Die Maßnahme wird mit Fördermitteln im Bereich des kommunalen Straßenbaus vom Land M/V bezuschusst. Unter Berücksichtigung der noch offenen Aufträge sind in der Maßnahme gegenwärtig noch nicht auftragsgebundene finanzielle Mittel in Höhe von 342.581,93 EUR vorhanden. Davon können 180 TEUR zur Deckung der Mehrausgaben bereitgestellt werden.