Beschlussvorlage - 2020/BV/1150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2020 für die Maßnahme 6654101201300513 – Umgestaltung Markt Reutershagen in Höhe von 270 TEUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201300513 – Markt Reutershagen in Höhe von 270 TEUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Haushaltsausgaberesten (HAR) in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201201508 – Lichtenhäger Brink im Produktkonto 78532001 in Höhe von 90 TEUR sowie Minderauszahlungen (HAR) in Produkt 54400 Bundesstraßen Maßnahme 6654400201500211 – Kreuzungsbauwerk B 103/B 105 Evershagen im Produktkonto 78532000 in Höhe von 180 TEUR.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§ 6 Abs. (4) Nr,. 1, Hauptsatzung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tiefbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201300513

Umgestaltung Markt Reutershagen

Investitionsposition

8

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

Finanzierung aus HAR

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz Pos.8

HAR Pos.2

 

               0

300.000,00

393.218,36

offene Aufträge (AU)

 

             0

13.631,97

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

    679.367,86

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

270.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

963.218,36

 

 

überplanmäßig  außerplanmäßig

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.214.300

-952.470

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.443.120

11.377.575

 

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24-28)

-30.228.820

-12.330.045

     

 

  1. Mehrauszahlungen  Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201300513

Umgestaltung Markt Reutershagen

Investitionsposition

8

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

Ansatz Pos.8

 

300.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR) Pos.2

+

393.218,36

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

679.367,86 

Aufträge

-

13.631,97

noch verfügbar

=

218,53

Neue Haushaltsüberschreitung

 

270.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

a) Unabweisbarkeit:

 

Die zusätzlich benötigten finanziellen  Mittel in Höhe von 270.000 EUR für die Umgestaltung Markt Reutershagen werden durch nicht in Anspruch genommene Haushaltsausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2019 gedeckt, so dass in der haushaltslosen Zeit eine Entscheidung herbeigeführt werden kann.

Die Baumaßnahme Umbau Knoten Goerdelerstraße / Ulrich-von-Hutten-Straße ist als 3. BA Bestandteil der Maßnahme 6654101201300513 – Umgestaltung Markt Reutershagen und eine Fortführungsmaßnahme aus dem Jahr 2019. Während der Ausführung kam es zu umfangreichen zusätzlichen Leistungen und Mehrmengen, welche zur Erfüllung der Aufgabe unabweisbar waren und für die nach VOB ein Vergütungsanspruch besteht.

Die Baumaßnahme ist aktuell kurz vor der Fertigstellung, wechselt in die Phase der Schlussabrechnung und muss finanziell abgesichert werden.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Während der Maßnahme Umbau Knoten Goerdelerstraße / Ulrich-von-Hutten-Straße kam es in der Ausführung zu Nachträgen und Mehrkosten durch unvorhersehbare Situationen und Entwicklungen.

Die Ausführung in mehreren Abschnitten und die jederzeit zu gewährleistende Zufahrt der Buslinien sowie des Individualverkehrs zum Markt Reutershagen führte zu unvorhersehbar hohem Aufwand für die Verkehrssicherung sowie zur Notwendigkeit aufwendiger Provisorien. Die Kosten hierfür sind im Projekt in der Höhe nicht vorgesehen.

Weiterhin sind erhebliche Aufwendungen für Baustraßen und temporäre Schutzmaßnahme von bereits fertiggestellten Abschnitten notwendig geworden, um die Ausführung der Leistungen vereinbart mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der ausführenden Firma (ASR 5.2) durchführen zu können.

Für das notwendige Bodenmanagement wurden zusätzliche Kosten für Transporte zu Zwischenlagern, für Beprobungen gem. LAGA und daraus resultierende Entsorgungen notwendig. Weiterhin entstanden unvorhersehbare Kosten durch:

 

 

-                   Behinderungen der Bauarbeiten aufgrund von vorhandenen Leitungen ver-

     schiedener Versorgungsträger

-                   notwendiger Rückbau von Packlagen und alten vorhandenen Fahrbahnen

    unterhalb der Auskofferungsebene

-                   Wiederherstellung von Fahrbahnen und Gehwegen in Angleichungsbereichen

    in unvorhersehbar notwendig größerem Umfang

-                   Mehrmengen in der Ausführung von Steinsetzarbeiten, Erdarbeiten zur

    ausgeschriebenen Leistung

 


Die Mengenüberschreitungen waren größtenteils erst nach Ausführung und entsprechender Aufmaßerstellung offensichtlich.

Anteilig lagen Fehler in der Ausschreibung / Mengenermittlung vor. Auch ist aus Kostengründen die Beauftragung einer externen Bauoberleitung/Bauüberwachung eingespart worden. Diese Leistung wurde mit eigenem Personal ausgeführt, wobei der große Umfang an weiteren Baumaßnahmen und das tägliche operative Geschäft eine ausschließliche Bearbeitung dieser Maßnahme nicht zuließen.

Für die unvorhersehbaren Leistungen besteht gem. VOB ein entsprechender Vergütungsanspruch.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Nein

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 90.000 EUR

(HAR aus 2019)

 

Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

durch Minderauszahlungen in Höhe von 90.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201201508

Lichtenhäger Brink

Investitionsposition

4

 

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

252.231,92

über-/außerpl. Auszahlungen

-

0

AO

-

158.017,66

Aufträge

-

0

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

94.214,26

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

90.000

 

Begründung der Minderauszahlungen

Das Bauvorhaben Sanierung denkmalgeschützter Freiraum Lichtenhäger Brink, 4.Bauabschnitt Abschnitt Güstrower Straße bis Lichtenhäger Brink 3 wurde am 6.12.2019 baufachlich abgenommen. Der Bau wurde in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der erste Abschnitt bis Ende 12/2018 und der zweite Abschnitt bis Ende 2019 erfolgte. Im Jahr 2020 wurden die Planungsleistungen und die Bauleistungen der Investitionsmaßnahme kassenwirksam schlussgerechnet. Die Maßnahme ist beendet.                                          

3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 180.000 EUR

(HAR aus 2019)

 


Produkt: 54400  Bezeichnung: Bundesstraßen

durch Minderauszahlungen in Höhe von 180.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654400201500211

Kreuzungsbauwerk B103/B105

Evershagen

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Ansatz

 

1.850.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

391.213,72

über-/außerpl. Auszahlungen

-

0

AO

-

78.631,80

Aufträge

-

1.820.000,00

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

342.581,93

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

180.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Baumaßnahme Kreuzungsbauwerk Evershagen wurde im Jahr 2017 durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ausgeschrieben und auftragsmäßig vergeben. Entsprechend dem Bundesstraßengesetz wurde eine Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung M-V und der Hansestadt-und Universitätsstadt Rostock zur Kostenteilung geschlossen. Die Stadt Rostock ist an den Gesamtkosten des Kreuzungsbauwerks beteiligt. Die Rechnungslegung erfolgt fortlaufend entsprechend des Baufortschrittes.

Im Jahr 2020 wird der Straßenbau auf der westlichen Seite und der Brückenbau abgeschlossen. Bis Ende Juli 2020 soll die Maßnahmen beendet werden, darin eingeschlossen auch die Herstellung der Nebenanlagen, Gehwege und Straßenbeleuchtung. Die Schlussrechnung wird im 2. Halbjahr 2020 erwartet. Die Maßnahme wird mit Fördermitteln im Bereich des kommunalen Straßenbaus vom Land M/V bezuschusst. Unter Berücksichtigung der noch offenen Aufträge sind in der Maßnahme gegenwärtig noch nicht auftragsgebundene finanzielle Mittel in Höhe von 342.581,93 EUR vorhanden. Davon können 180 TEUR zur Deckung der Mehrausgaben bereitgestellt werden.

 

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:   keiner

 


 

in Vertretung



 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.07.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.08.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen