Stellungnahme - 2020/AN/1085-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grundsätzlich hat die Verwaltung großes Interesse, alle Ortsbeiräte frühzeitig über die jeweiligen Bauantrags- und Vorbescheidsverfahren zu informieren.

 

Vor Antragstellung regt die Verwaltung, sofern Projekte bekannt und von städtebaulichem Interesse sind, eine Vorstellung im Planungs- und Gestaltungsbeirat an. Die Beteiligung der Bauherren ist freiwillig, hat sich aber in den letzten Jahren zu einer geübten Praxis entwickelt.

 

Die Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Leitfaden greifen für Projekte, Vorhaben und ihnen zugrundeliegende Planungen und Konzepte der Stadt. Sie gelten nicht für Dritte bei Verfahren nach der Landesbauordnung.

 

Hier gilt die Regelung nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Projektträger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig unterrichtet. Dies soll möglichst vor Antragstellung erfolgen, ist aber insgesamt nicht verpflichtend für den Antragsteller.

 

Nach meiner Erfahrung stellen eine Reihe von Bauherren ihre Projekte den jeweiligen Ortsbeiräten vor Antragstellung vor.

 


Das Bauamt beginnt unmittelbar nach Antragseingang mit der Bearbeitung, fordert fehlende Unterlagen an und klärt die planungsrechtliche Zulässigkeit ab. Um eine Beteiligung der Gremien mit qualifizierten genehmigungsfähigen Unterlagen sicherzustellen und eine Mehrfachbefassung zu vermeiden, sind diese Schritte vorab notwendig. Hinzu kommt, dass sich die Gremien mit eben dieser planungsrechtlichen Zulässigkeit befassen. Eine Vorlage „ ... vor Bearbeitung ... “ scheidet daher aus.

 

Überwiegend versucht die Verwaltung, die Vorlagefristen einzuhalten. Gesetzliche Fristen zu den Verfahren machen dies hin und wieder schwierig. Im Sinne einer zügigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren bitte ich um Verständnis.

 

 

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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28.07.2020 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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18.08.2020 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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20.08.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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08.09.2020 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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09.09.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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