Stellungnahme - 2020/AN/1051-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Parkstraße von der Mühlenstraße bis zum Groß Kleiner Weg erstreckt sich auf etwa 1,9 km und ist die einzige westliche Zufahrt in den Ortskern von Warnemünde.

Die Straße ist als Landesstraße 12 eingestuft. Es ist ein Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von etwa 10.000 Kfz mit einem Nutzfahrzeuganteil von etwa 2% zu verzeichnen. Der Radverkehr hat einen DTV von 1600. Der Zufußverkehr hat etwa die gleiche Größenordnung. Besonders in der Badesaison aber auch sonst an jedem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag sind stark erhöhte Verkehrsaufkommen zu beobachten. Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden treten im gesamten Straßenverlauf auf, besonders im Längsverkehr im Abschnitt Sportplatz bis Groß Kleiner Weg. Der Querungsverkehr stellt eine besondere Gefährdung über das ganze Jahr da. Zur Bewältigung sind 4 Ampelanlagen und 3 Fußgängerüberwege angeordnet. Im Bereich zwischen Mühlenstraße und Sportplatz sind Tempo 30 für Lkw angeordnet, auf Grund des schlechten Straßenzustands.

Einen Prüfauftrag zur Anordnung von Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h über den gesamten Straßenverlauf wird die Verwaltung übernehmen und die im Prüfprozess notwendigen Stellungnahmen seitens der Landesverwaltung einholen.

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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12.08.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben