Beschlussvorlage - 2020/BV/1131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2019/AN/0018 für die freiwilligen Mitgliedschaften der Fraktionen dieser Wahlperiode bei der ZMV Sicherheiten in Form von Verpflichtungserklärungen unter Beachtung des § 57 Abs. 3 Kommunalverfassung MV abzugeben.

 

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Beschlussvorschriften:

bereits gefasste Beschlüsse:
 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 2 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 23 Absatz 5 Satz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
 

Sachverhalt:

Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) schrieb am 18.01.2019 die (damaligen) Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft an; sie zeigte an, deren (freiwillige) Mitgliedschaften in der ZMV zu beenden. Im März 2019 berieten Fraktionsvertreter mit dem Geschäftsführer der ZMV Herrn Acker zur weiteren Vorgehensweise.

 

Die Bürgerschaft beschloss auf ihrer konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 unter dem Tagesordnungspunkt 11 die Vorlage 2019/AN/0018.

 

Danach erstattet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock über ihre Verwaltung den Fraktionen Personalkosten „unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VKA)“.

 

Somit umfasst die Erstattung wohl auch Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K, Stand: 29.04.2016).

Damit die Fraktionsbeschäftigten Leistungen von der ZMV erhalten, müssen die Fraktionen (wieder) freiwillige Mitglieder bei der ZMV werden. Diese freiwilligen Mitgliedschaften hängen davon ab, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Sicherheiten gewährt.

Denn Fraktionen sind nicht dauerhaft existent (nach jeder Kommunalwahl werden neue Fraktionen gebildet; es bilden sich gänzlich neue Fraktionsstrukturen, die Anzahl ist ungewiss). Dadurch ist die Anzahl der Fraktionsbeschäftigten nicht dauerhaft gesichert; scheidet eine Fraktion als (freiwilliges) Mitglied aus und entstehen keine adäquaten „Nachfolge-Fraktionen“, enden auch die Beschäftigungsverhältnisse (in dieser Wahlperiode etwa: Fraktionsgeschäftsführer der UFR). Diese (ehemaligen) Fraktionsbeschäftigten haben gleichwohl Anwartschaften auf Zusatzversorgung erworben. Die zukünftig fällig werdenden Kosten dieser Anwartschaften sollen in dem Umlagesystem der ZMV nicht von der Solidargemeinschaft getragen werden (quasi das Rentenversorgungsproblem infolge Mitgliederschwund im „Kleinen“). Deshalb sind die o.g. Sicherheiten notwendig.

 

Bisher ist folgendes geschehen:

 

Der Kassenausschuss der ZMV stimmte auf seiner Sitzung (ebenfalls) am 03.07.2019 unter dem Tagesordnungspunkt 6 der Vorlage der Geschäftsführung Nr. 02-2019 zu; danach konnten mit Wirkung ab dem 01.08.2019 Fraktionen gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung der ZMV freiwillige Mitglieder der ZMV werden. Die ZMV fordert jedoch – anders als bisher – Sicherheiten. In der Satzung der ZMV heißt es in § 3 Abs. 3 S. 3: „Die Zulassung als Mitglied kann von der Erfüllung von Bedingungen und der Beachtung von Auflagen, insbesondere zum Ausschluss besonderer finanzieller Belastungen, abhängig gemacht werden“.

 

Der Geschäftsführer bot zunächst als Auflage bzw. Sicherheit entweder eine um 1 v. H. erhöhte Umlage je Fraktion oder eine Verpflichtungserklärung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Stadtverwaltung favorisierte die risikolosere und einfachere Lösung der Erhöhung der Umlage um 1 Prozent. Der Geschäftsführer bestätigte mit E-Mail vom 04.07.2020, diesen Weg unterstützen zu wollen.

 

Dieser Weg musste anschließend noch durch die Aufsichtsbehörde der ZMV, das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, genehmigt, und die Aufnahmeanträge der Fraktionen mussten vom Kassenausschuss der ZMV beschlossen werden.

 

Bis zu einer Klärung der Sicherheiten/ Auflagen verfährt die ZMV entgegenkommend aktuell wie folgt:

 

Die Fraktionen können als Arbeitgeber auf ihren Antrag hin bei der ZMV freiwilliges Mitglied werden. Die Anträge konnten bereits ab August 2019 gestellt werden (was die Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft überwiegend getan haben). Diese Fraktionen wurden und werden danach als „vorläufige Mitglieder“ geführt, die Beschäftigten der Fraktionen sind nunmehr bereits zum 01.08.2019 – vorläufig – nach den Bestimmungen der ZMV zusatzversichert.

 

Auf der Sitzung am 03.12.2019 hat nun der Kassenausschuss wider Erwarten die 1-Prozent-Regelung nicht mitgetragen, sondern fordert Verpflichtungserklärungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Anfang 2020 trat die Verwaltung in Gespräche mit der ZMV. Es geht um die Konkretisierung derartiger Verpflichtungserklärungen, um die Frage der Genehmigungsfähigkeit gemäß § 57 Abs. 3 KV MV sowie um die Klärung der wirtschaftlichen Risiken für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Abzusichern ist der Ausgleichsbetrag nach § 15a ZMV-Satzung.

 

Auf eine Bitte der Verwaltung zumindest um eine Beispielrechnung oder Schätzung hin antwortete die ZMV:

 

Der Ausgleichsbetrag lasse sich nur individuell durch den Aktuar ermitteln. Dazu müsste er separat beauftragt werden, was dann aber wiederum Kosten für die Fraktionen verursache. Die ZMV habe in 2019 die Fraktionen informiert, dass sie aufgrund von Schätzungen von max. 10 TEUR Ausgleichsbetrag pro Beschäftigten ausgehe, wofür dann in Höhe von 80 % eine Verpflichtungserklärung abgeben werden müsste. Dies ist niedriger als vergleichbare Werte anderer Mitglieder, da die Fraktionen frühestens seit 2003 Mitglied waren, und im fast ausfinanzierten damaligen Abrechnungsverband II geführt wurden. Seit der Verschmelzung mit dem AV I im Jahr 2011 hätten die Fraktionen daher auch nur eine Umlage von 0,8 % gegenüber 1,3 % zu entrichten. Der Betrag durch den Aktuar würde zum Stichtag x ermittelt und dann auf 10 Jahre hochgerechnet werden. Für diesen Betrag müsste dann in Höhe von 80 % durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebürgt werden. Auch wenn sich die Anwartschaften jährlich erhöhen, würde durch diese Methode die Verpflichtungserklärung für einen Zeitraum von 10 Jahren gelten. Erst danach müsste der Betrag ggfs. neu ermittelt werden, falls die Fraktion dann noch in der Bürgerschaft und ZMV-Mitglied ist. Der Ausgleichsbetrag werde immer für das Mitglied (Fraktion) berechnet, und ist von der Anzahl der versicherten Arbeitnehmer pro Fraktion und deren bislang erworbenen Anwartschaften abhängig. Sollte die Fraktion nur einen Beschäftigten angemeldet haben, beziehe sich der Betrag dann auch nur auf diesen einen Beschäftigten.

 

Diese Ausführungen bedeuten: Bei sieben Fraktions-Beschäftigten beträgt das wirtschaftliche Risiko nur ca. 8.000 € je Fraktions-Beschäftigten an einem Stichtag x. Wenn – unrealistisch – alle sieben Fraktionen „wegfielen“ und damit Ausgleichsbeträge in dieser Höhe entstünden, erfasste der „Bürgschaftsbetrag“ grob geschätzt maximal 56.000 €.

 

Um das wirtschaftliche Risiko genauer zu fassen, könnte man derzeit – anonymisiert – für alle Fraktions-Beschäftigten eine Aktuar-Berechnung durchführen lassen

 

Da der o. g. Bürgerschaftsbeschluss 2019/AN/0018 diese Kosten im Rahmen des Vollzugs nicht berücksichtigt hatte, soll mit dem vorliegenden Beschluss für die Verwaltung sichergestellt werden, dass die Bürgerschaft diesen Weg mitträgt, insbesondere auch im Wissen um das o. g. finanzielle Risiko.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, jedoch wirtschaftliches Risiko i. H. v. maximal ca. 56 TEUR

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Claus Ruhe Madsen

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