Beschlussvorlage - 2020/BV/1083
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.08.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechts- und Vergabeamt
- Beteiligt:
- Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten; Stadtamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Beschlussvorschriften: §§ 5 und 42 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 2019/AN/0605
Sachverhalt:
Die Änderungen dienen zum Einen dazu, im Umfang äußerst geringe arbeitsorganisatorische Aufgaben auf die Gleichstellungsbeauftragte übertragen zu können. Sie soll zukünftig arbeitsorganisatorische Belange der Beauftragten wahrnehmen. Die geplanten Aufgaben (Konzentrationsfunktion mit Informationspflichten gegenüber den sonstigen Beauftragten) werden vom Zeitumfang kaum ins Gewicht fallen.
Die Ergänzung des § 15 Abs. 1 setzt den Willen der Bürgerschaft um, wonach für verhinderte Mitglieder der Ortsbeiräte eigens gewählte Stellvertreter mit Stimmrecht an Sitzungen der Ortsbeiräte teilnehmen können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auslastung der geplanten Aufwendungen wird zunehmen. Durch den Einsatz von Stellvertretern werden häufiger als in der Vergangenheit die Ortsbeiräte in voller Besetzung tagen. Einsparungen von Sitzungsgeldern aufgrund von Verhinderung werden seltener.
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,3 kB
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Sep 9, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich Nachtrag - s. TOP 9.3.1):
Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
In § 15 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgende Regelung eingefügt:
„Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.“
Beschluss Nr. 2020/BV/1083:
Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
In § 15 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgende Regelung eingefügt:
„Für jedes Mitglied kann durch Antrag eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden“
Die Anlage zur Beschlussvorlage wird entsprechend geändert.
Anlage:
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ...
(wird nach Fertigstellung beigefügt)
Angenommen |
X |
(mit mehr als 27 Stimmen) |
Abgelehnt |
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