Änderungsantrag - 2020/AN/0972-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister, schnellstmöglich zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 nach Einzelfallprüfung keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß Sondernutzungssatzung erhoben werden können.

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Anliegen des Antrages wird unterstützt. Grundsätzlich haben alle Unternehmer*innen unter der Krise gelitten und es ist richtig, dass auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hilfe leistet. Allerdings sollte der Verzicht auf Gebühren nicht nach dem sprichwörtlichen Gießkannenprinzip erfolgen. Die Prüfung des Bedarfes anhand von Kriterien ist notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Eva-Maria Kröger                                                                     

Fraktionsvorsitzende                                                       

 

 

 

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt