Beschlussvorlage - 2020/BV/1065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsendet

-     die Leiterin/den Leiter des Amtes für Digitalisierung und IT als 1. Vertretung und

-     eine Teamleiterin/einen Teamleiter des Fachbereiches Modernisierung/Digitalisierung und Projekt E-Akte als 2. Vertretung

 

für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 12 KV MV

§ 156 (2) KV MV i. V. m. § 7 (1) der Verbandssatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/BV/1782, Nr. 2011/BV/2192, Nr. 2019/BV/0030
 

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Sachverhalt:

 

Am 09.03.2011 hat die Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.

 

 

 


Nach § 156 KV M-V vertritt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung.

 

Gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V kann die Verbandssatzung vorsehen, dass die

Vertretungskörperschaft (Bürgerschaft) anstelle der Oberbürgermeisterin/des  Oberbürgermeisters die fachlich zuständige Dezernentin/den fachlich zuständigen Dezernenten oder die Amtsleiterin/den Amtsleiter zur Vertreterin/zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.

 

§ 7 Abs. 1 der Verbandssatzung bestimmt, dass das Verbandsmitglied sich durch Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat in der Verbandsversammlung vertreten lassen kann.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

in Vertretung

 

   

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowksi

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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