Stellungnahme - 2020/AF/0819-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

  1. Wann genau haben diesbezüglich Gesprächstermine mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung stattgefunden? Welche Vertreterinnen und Vertreter der Stadt haben jeweils teilgenommen?

 

Ein erstes Gespräch fand am 11.02.2020 im Ministerium für Energie, Infrastruktur               und Digitalisierung statt. VertreterInnen der Landesregierung waren nicht zugegen.               Das Gespräch fand auf Arbeitsebene statt.

 

Anwesend seitens der Stadtverwaltung waren:  Frau Hecht, Herr Stolle, Herr Horn

Anwesend von der Landesverwaltung:  Frau Scharenberg, Frau Materna, Frau Görke

 

  1. Welche Vorschläge haben die Vertreterinnen und Vertreter der HRO jeweils vorgetragen?

3.               Welche Rahmenbedingungen bestehen seitens der Landesregierung?

 

Es wurde den Vertretern der Stadtverwaltung dargestellt, dass 8 Mio. Euro zur Wohnungsbauförderung der Stadt Rostock zur Verfügung stehen. Diese Mittel dürfen demnach nur für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden.

 

Die Vertreter der Stadtverwaltung begrüßten grundsätzlich die Bereitstellung der Fördermittel.
 

Allerdings bedeutet die alleinige Verwendung auf den sozialen Wohnungsbau, dass die Mittel besser in den Innenstadtlagen verwendet werden sollten, um dort eine Durchmischung anzuregen.
 

Sozialer Wohnungsbau in den besonders von Segregation betroffenen Gebieten ist kontraproduktiv.

 

  1. Bis wann muss die HRO ein Konzept, bzw. einen Antrag eingereicht haben?
  2. Wann soll die Bürgerschaft und andere kommunale Gremien einbezogen werden?

 

Für die Verwendung der 8 Mio. Euro im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus muss kein Konzept eingereicht werden.

Die Bürgerschaft wird im Rahmen einer Gesamtstrategie eingebunden. Es wird derzeit daran gearbeitet, die Mittel (oder wenigstens einen Teil davon) sinnvoll und konzentriert in den Großwohnsiedlungen einzusetzen.
 

Der Oberbürgermeister ist dazu mit dem Ministerium im Gespräch.


Konkrete Projekte im Rahmen einer Anti-Segregationsstartegie sollen in den Sommermonaten vorliegen.

 

  1. Ist geplant, dieses Modellprojekt mit der WIRO GmbH umzusetzen?

 

Im Falle der Verwendung für den bloßen sozialen Wohnungsbau im Innenbereich, ist es angebracht die WIRO für das Projekt am Werftdreieck damit zu betrauen.
Dies scheint für das Werftdreieck sinnvoll. Indes für die Großwohnsiedlungen ist damit nichts erreicht worden.

 

  1. Wäre das Modellprojekt aus Sicht der Verwaltung eine Chance, innerhalb einer Großwohnsiedlung ein durchmischtes Quartier zu schaffen, das auch Apartments für Studierende und Auszubildende beinhaltet? (Verweis auf den durch die Bürgerschaft beschlossenen Antrag AN/0338, „Wohnungsbau für Student*innen, Auszubildende und zeitweilig in Rostock Arbeitende“)

 

Ja, die bewusste Ansiedlung von Studenten in Großwohnsiedlungen ist durchweg ein gutes Mittel, um Segregationserscheinungen entgegenzuwirken.

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben