Stellungnahme - 2020/AN/0977-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

Datenschutzgesetz M-V

§§ 22 und 29 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2011/AN/2124

2011/DV/2512

2011/BV/2592

2012/BV/3492

 

Sachverhalt:

 

Der Antrag wird begrüßt.

 


Im Nachgang zu Bürgerschaftssitzungen sollten - soweit im Einzelfall datenschutzrechtliche Fragen dem nicht entgegenstehen - sämtliche öffentliche Bestandteile von Bürgerschaftssitzungen verfügbar sein und nicht nur einzelne wichtige Tagesordnungspunkte. Insofern wird die Notwendigkeit gesehen, in den Aufnahmen den jeweils laufenden Tagesordnungspunkt kenntlich zu machen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Entstehende Mehrkosten sind in Nachtrags- und künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 

 

Teilhaushalt: 03 (Öffentlichkeitsarbeit)

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben