Antrag - 2020/AN/1051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Parkstraße in Warnemünde zu prüfen. Nach positivem Prüfergebnis soll die Verwaltung mit der  sofortigen Umsetzung dieser Maßnahme beginnen.

 

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Sachverhalt:

Für eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bedarf es der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch die dafür zuständige Straßenverkehrs-behörde, in diesem Fall der Universitäts- und Hansestadt Rostock gem. § 3 Abs. 1 der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (StVZustLVO MV) vom 07. 09.2016 GS M.-V Gl. Nr. B 9231-1-10.

Entsprechend des § 45 Abs. 9 StVO besteht die Möglichkeit der Geschwindigkeits-reduzierung, wo dies aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist. Aufgrund der derzeitigen Situation erscheint es notwendig, die Möglichkeit eines Mischverkehrs (zwischen Fahrrädern und PKW) zu schaffen, da die derzeitige „Umgestaltung“ des Fahrradweges am Küstenwald in der weiteren Bearbeitung ist.

Derzeit bestehen in dem gesamten Verlauf bereits eine 30 km/h-Zone vor dem Ersatzbau der Heinrich-Heine-Schule/ Höhe Sporthalle und ab dort bis in den Kreuzungsbereich Mühlenstraße/ Richard-Wagner-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW und Busse aufgrund der massiven Straßenschäden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h für den gesamten Verlauf der Parkstraße, welche sich ab dem Ortseingangsschild mit 3 Ampeln und mehreren Fußgängerüberwegen auszeichnet, ist aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse gerade in den Sommermonaten für querende Fußgänger und Fahrradfahrer und durch einen erhöhten Park-Such-Verkehr im Zuge der Strandnähe erforderlich.

 

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gez. Daniel Peters,
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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09.06.2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

 

 

 

 

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17.06.2020 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.07.2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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12.08.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen