Stellungnahme - 2020/AN/0952-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2014/BV/5248

Nr. 2019/AN/0287

 

 

Sachverhalt:

 

Ein Beschluss  zur Steigerung der Installation von Photovoltaik auf kommunalen Dächern würde das Ziel der Energiewende und damit die Klimaschutzbemühungen der Stadt unterstützen und wird daher begrüßt.

 

Bei kommunalen Bauvorhaben würde die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen bzw. alternativer Energiekonzepte durch diesen Beschluss der Bürgerschaft zum Grundsatz für nachfolgende Planungen erhoben werden. Der Beschluss sollte explizit auch kommunale Unternehmen mit einbeziehen.

 

Mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und –entwicklung (KOE) kann auf der Basis des Beschlusses eine Vereinbarung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen getroffen werden, die Grundlage bei der Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans wird und in der Details zur Planung und Bestimmung der Wirtschaftlichkeit geregelt werden. Diese Vereinbarung könnte bei Beschluss des Antrags 2020/AN/0987 „Klimaschutz in kommunalen Gebäuden“ in die zu erarbeitende Vereinbarung mit dem KOE integriert werden.

 


Unabhängig davon hat der KOE als eine der Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes Tragwerksplaner mit der Prüfung der Eignung der Bestandstypenschulen und –sporthallen beauftragt. Abhängig vom Ergebnis der Typenprüfung sollen weitere Einzelprüfungen erfolgen und die dafür benötigten Mittel ggf. in künftigen Wirtschaftsplänen aufgenommen werden. Bei Sonderliegenschaften wie Ärztehäusern und Forschungszentren ist aufgrund von vorhandenen technischen Dachaufbauten (Lüftungs- und Klimaanlagen) eine Installation von PV-Anlagen nicht möglich.

 

Bei privaten Eigentümern und Wohnungsgenossenschaften könnte mittels einer Informationskampagne und der Durchführung von Informationsveranstaltungen die gewünschte Aufklärung zu Nutzen, Finanzierung und Betreibung der Anlagen erfolgen. Diese Kampagne könnte auch für die Eigentümer von Industrieflächen und –gebäuden durch Informationsverbreitung Anreiz für den Bau von PV-Anlagen sein.

 

Die für eine Kampagne erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen müssen bei der zukünftigen Haushaltsplanung ermittelt und berücksichtigt werden. Vorhandene Fördermöglichkeiten durch Bund und Land könnten als Unterstützungsmöglichkeit  geprüft werden.

 

Mit den Stadtwerken Rostock sollte eine Strategie zur forcierten Entwicklung der Geschäftssparte PV-Strom vereinbart werden, um diesen Markt zu erschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Investitionskosten für die Errichtung von PV-Anlagen werden nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Bauvorhabens dargestellt.

 

Erforderliche Mittel zur Durchführung einer Informationskampagne können ggf. bei der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

 

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Beschlüsse

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28.05.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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10.06.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - vertagt

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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15.07.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - Abstimmung entfallen