Beschlussvorlage - 2020/BV/0999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Freigabe zur Besetzung der mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 vom 29.04.2020 neu eingerichteten Stellen gemäß Anlage 1.

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Beschlussvorschriften:

§ 35 (2) S. 3 KV MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2020/BV/0712

 

Vorbemerkung:

Im Stellenplan 2020/2021 sind für den Stellenplan 2021 eine Gesamtanzahl 2.520,36 VZÄ ausgewiesen. Die Differenz beträgt absolut 48,8 VZÄ.

 

In der beigefügten Anlage sind insgesamt 73 Stellen (73 VZÄ) aufgeführt, die für die Jahre 2020 und 2021 neu angelegt wurden, 24,2 VZÄ werden bis Ende 2021 weggefallen sein.

 

Dies erfolgte vor allem aufgrund des Wirksamwerdens von auslaufenden Stellen bzw. der Umsetzung von erarbeiteten Stellenstreichungen.

 

Sachverhalt:

  1. Die Bürgerschaft hat am 29.04.2020 mit Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/BV/0712-29 (ÄA) u. a. Folgendes beschlossen:

 

„Alle Stellen, die im Stellenplanentwurf 2020/2021 neu ausgewiesen wurden und nicht am 31.12.2019 bereits tatsächlich besetzt waren, erhalten den Vermerk:  Die Freigabe zur Besetzung der Stelle erfolgt über eine Beschlussfassung im Hauptausschuss oder durch den Nachtragshaushalt 2020/2021.“


  1. Im Hauptausschuss am 12.05.2020 trug Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski vor, dass die Verwaltung im nächsten Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vorlegen wird, in der alle neuen Stellen 2020 und 2021 aufgelistet sind, um gemeinsam den Ablauf zur Besetzung dieser festzulegen.

 

Im Stellenplan 2020/2021 sind für den Stellenplan 2019 eine Gesamtanzahl von

2.471,56 VZÄ ausgewiesen.

 

Die Stellenzuwächse sind für folgende Organisationseinheiten in einem langen Personalentwicklungsprozess (z. B. PEP-Gespräche mit den Fachämtern) vorgesehen:

 

Büro des Oberbürgermeisters,

Hauptamt,

Stadtamt,

Amt für Schule,

Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt,

Amt für Jugend, Soziales und Asyl,

Gesundheitsamt,

Bauamt,

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft,

Amt für Mobilität,

Tiefbauamt.

 

Die Bedarfsanmeldungen in den vorgenannten Ämtern haben unterschiedlichste Gründe.

 

Ein Teil der neuen Stellen folgt bereits gefassten Beschlüssen der Bürgerschaft

(z. B. Bürgerbeteiligung, Medienentwicklungsplan, Feuerwehrbedarfsplan).

 

Andere Stellen folgen dringenden Bedarfen, die durch steigende Fallzahlen (z. B.

SB Grundsicherung, Schulsekretärinnen, Hallenwarte) oder geänderte Fallschlüssel (z. B.  Fallmanager im SGB VIII) notwendig werden.

 

Weitere Stellen sind infolge konnexitätsrelevanter Gesetzesänderungen erforderlich

(z. B. Bundesteilhabegesetz BTHG).

 

Ergänzend sollen Stellen eingerichtet werden, die für bestimmte Projekte vorgesehen sind (z. B. BUGA 2025) und Ergebnissen von arbeitsorganisatorischen Untersuchungen folgen. Hier sind unter anderem die Digitalisierung und die verbesserte Ausstattung mit

IT-Fachpersonal in der Verwaltung gemeint.

 

  1. Bei der angefügten Anlage ist zu beachten, dass der Stellenplan einer ständigen Veränderung unterliegt, da er zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehört.

 

Insofern werden die „neuen“ Stellen sowohl gemäß dem Stellenplan mit Beschluss der Bürgerschaft vom 29.04.2020, als auch mit den vorgenommenen Änderungen nach dem 29.04.2020 mit dem Arbeitsstand vom 20.05.2020 abgebildet.

 

 

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Claus Ruhe Madsen 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.06.2020 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen