Antrag - 2020/AN/0987

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, im Bereich der städtischen Gebäude den Klimaschutz noch stärker zu berücksichtigen als dies bisher bereits erfolgt ist, insbesondere in den Bereichen Energieeinsparung und Einsatz von Erneuerbaren Energien.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit dem KOE entsprechende Vereinbarungen zu treffen und der Bürgerschaft bis zum Oktober diesen Jahres zur Kenntnis zu geben.

 

Insbesondere sollen die städtischen Gebäude schrittweise durch Energieberater*innen analysiert werden, die konkrete Handlungsvorschläge für Maßnahmen erstellen, welche
sich innerhalb von 10 Jahren amortisieren oder einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem sollen Neubauvorhaben begleitet werden, um hier den Klimaschutz beispielhaft umzusetzen.

 

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag setzt Elemente der Informationsvorlage 2020/IV/0842 um,

insbesondere:

Punkt 11. Neue Verwaltungsgebäude als Beispiel für Klimaschutz beim Bauen

Punkt 12. Energiekonzepte für kommunale Gebäude bei Neubau und Sanierung

 

Neben den Neubauten gibt es auch im Bestand der städtischen Gebäude  zahlreiche Maßnahmen, die einen relevanten Beitrag zur Reduzierung von Energieverbrauch bzw. CO2-Emissionen und zur Einsparung von Energiekosten leisten könnten, z.B.:

-         Optimierung der Heizungssteuerung

-         Dämmung von Heizungsleitungen, insbesondere in Fluren

-         Begrenzung der Thermostat-Einstellungen auf Fluren

-         Automatische Thermostate für WCs, die bei offenem Fenster, die Heizung abregeln

-         Umstellung auf LED-Beleuchtung

-         Bewegungsmelder/Helligkeitssensoren für die Beleuchtung von WCs/Fluren

-         Einsatz von Solaranlagen zur anteiligen Deckung des Eigenstromverbrauchs

 

Um hier einen Fahrplan mit Prioritätensetzung zu entwickeln, scheint die Einbeziehung von Energieberater*innen und der Klimaschutzleitstelle sinnvoll. Pro Jahr sollten mindestens 5 Gebäude analysiert werden, als eins der ersten das Rathaus.
Die Aufgabenstellung soll ergebnisorientiert erfolgen, z.B.: Erstellung von Projektblättern:

  1. Kurzbeschreibung der Einzelmaßnahme
  2. Kostenschätzung
  3. Amortisationszeitraum
  4. Priorisierung
  5. Anregungen für die Beauftragung/Ausschreibung der Maßnahme

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für erste Analysen und Sofortmaßnahmen können die zusätzlichen Sachmittel
für die Klimaschutzleitstelle eingesetzt werden (2020/BV/0712-01, Punkt 1).

Für weitere Maßnahmen, insbesondere rentierliche Investitionen, könnte der Kreditrahmen für den KOE ab 2021 erweitert werden.

Angesichts von rund 6 Mio Euro Energiekosten für städtische Gebäude pro Jahr

(gut 4 Mio € für Heizung, gut 2 Mio € für Strom pro Jahr, siehe Antwort auf die Anfrage 2019/AM/4460) besteht ein erhebliches Einsparpotenzial.

 

 

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Beschlüsse

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19.05.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - vertagt

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10.06.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - vertagt

Beschluss:

 

Der Antrag wird vertagt.

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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15.07.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - Abstimmung entfallen

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