Antrag - 2020/AN/0986

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der BUGA-Ausschuss wählt aus seinen Reihen die/ den 2. stellvertretende/n Vorsitzende/n des Ausschusses.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 36 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV ist die oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, in der ersten Sitzung nach der Neubildung des Ausschusses zu wählen.

 

Gem. § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt jeder Ausschuss aus seinen Reihen eine 2. stellvertretende Vorsitzende oder einen 2. stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

20.05.2020 - BUGA-Ausschuss - vertagt

Reduzieren

24.06.2020 - BUGA-Ausschuss - geändert beschlossen