Antrag - 2020/AN/0984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der BUGA-Ausschuss wählt aus seinen Reihen die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Ausschusses.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 36 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV ist die oder der Vorsitzende des Ausschusses in der ersten Sitzung nach der Neubildung des Ausschusses zu wählen.

 

Gem. § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt jeder Ausschuss aus seinen Reihen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

 

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Beschlüsse

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20.05.2020 - BUGA-Ausschuss - vertagt

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24.06.2020 - BUGA-Ausschuss - geändert beschlossen