Antrag - 2020/AN/0972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außen-gastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.

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Sachverhalt:
Dabei findet § 11 Gebührenfreiheit,- ermäßigung und -erstattung, Punkt 3 der Sondernutzungssatzung der HRO vom 20.06.2018 Anwendung.
Dieser besagt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann eine ermäßigte Gebühr festsetzen oder von der Festsetzung ganz absehen, wenn eine Gebührenermäßigung aus Billigkeits-gründen, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, angebracht erscheint. Das Gleiche gilt bei Sondernutzungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen.“

Aufgrund der Corona-Krise wurde durch Allgemeinverfügungen und letztlich durch die Verordnung der Landesregierung SARS-CoV-2-Bekämfungsverordnung vom 03.04.2020 festgelegt, dass u.a. Gastronomiebetriebe den Betrieb einstellen müssen. Um Gastronomen und Händler in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation zu entlasten, soll für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenauslagen verzichtet werden. Bereits im Voraus geleistete Gebühren können erstattet werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Corona Covid 19 Pandemie Budget

 

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Beschlüsse

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03.06.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis zum Antrag 2020/AN/0972 einschließlich des neu einzubringenden Antrages des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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04.06.2020 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außen-gastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Eine Abstimmung zum Antrag entfällt, da dem ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0972-04 (ÄA) zugestimmt wurde.

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17.06.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.



Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0972-04 (ÄA) (s. TOP 8.2.4) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/0972:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragt den Oberbürger­meister zu prüfen, ob für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt­gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß Sondernutzungs­satzung erhoben werden können.

 

 


 

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1018279&TOLFDNR=7132335&VOLFDNR=1018279&selfaction=print