Informationsvorlage - 2020/IV/0961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Informationsvorlage wird der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

 

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bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0527 „Unterstützung alternativer Wohnformen und Wohnprojekte vom 22.01.2020

 

 

Sachverhalt:

 

In den 2012 beschlossenen Leitlinien zur Stadtentwicklung hat sich die Stadt verpflichtet, neuen Wohnformen, wie Mehrgenerationswohnen, Wohnprojekte, Wohngenossenschaften oder Seniorenwohngemeinschaften aufgeschlossen gegenüberzustehen und sie bei der Suche nach geeigneten Grundstücken, bei den Ämterabstimmungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Die Projekte sollen bis zur Umsetzungsphase begleitet werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

Der Beschluss ist nicht auf die Unterstützung sämtlicher Wohnformen und –projekte gerichtet, sondern beschränkt sich auf alternative Wohnformen bzw. Wohnprojekte.

 

Wesentliche Aufgabe der Verwaltung sollte es sein, Haushalte und jene Bedarfsgruppen zu unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

 

 

 

  1. Für die Unterstützung alternativer Wohnformen und Wohnprojekte wird das Bauamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung, als Ansprechpartner in der Stadtverwaltung benannt.

 

  1. Das Bauamt wird vierteljährliche Treffen mit dem Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates und den beteiligten Ämtern (Amt für Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Amt für Jugend, Soziales und Asyl) organisieren. Vorschläge für die Tagesordnung sind drei Wochen vor dem Termin durch den Arbeitskreis Wohnprojekte einzureichen.

 

  1. Das Bauamt wird bei der verwaltungsinternen Beteiligung an Immobilienumläufen veranlassen, dass vor der Veräußerung nicht mehr benötigter Gebäude durch die Stadt eine Abfrage beim Arbeitskreis Wohnprojekte auf Eignung für ein Wohnprojekt erfolgt.

 

  1. Die Verwaltung wird für jeden Einzelfall prüfen, ob ein Anteil von 10 % der städtischen Bauflächen ausgewählt wird, der für gemeinschaftliche Wohnformen geeignet ist. Das soll vor jeder Immobilienausschreibung geprüft werden.

 

  1. Wohnprojekte werden bei der Antragstellung von Fördermitteln unterstützt. Bewilligungsbehörde für die Gewährung von Fördermitteln ist das Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern. Die Stadt hat zu Förderanträgen eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde abzugeben.

 

  1. Das Thema wird im Bündnis für Wohnen weiter bearbeitet.
    Im Rahmen der AG 3 „Integrative Wohnungspolitik“ im Bündnis für Wohnen hatte die Verwaltung über die Beschlussvorgabe hinaus das Thema „Unterstützung von Projekten“ auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu wurde ein Vorschlag für Verpflichtungen der Stadt eingereicht. Da die Wohnungsunternehmen und anderen Bündnispartnern hierzu keine Vorschläge unterbreitet haben, ist das Thema entfallen.
     

              Die Bereitstellung von Grundstücken über Ausschreibungen/Konzeptausschreibungen wurde in der AG 2 „Bereitstellung von Grundstücken“ erörtert und vereinbart, dass die Durchführung von Konzeptausschreibungen nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog erfolgt, der die städtischen Ziele und Erwartungen an die Investoren vorgibt.
 

  1. Die Information der Bürgerschaft erfolgt einmal im Jahr.
     
  2. Ein erster Termin mit dem Arbeitskreis Wohnprojekte war für den 16.03.2020 geplant, der zur Minimierung der Kontakte mit Dritten aufgrund des Corona-Virus abgesagt worden ist. Aus diesem Grund ist auch die Einladung zum Arbeitskreis Wohnprojekte am 26.03.2020 um 19:00 Uhr nicht zustande gekommen.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:                                                                                    Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

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Beschlüsse

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28.05.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.06.2020 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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