Antrag - 2020/AN/0952

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die den Anteil von Photovoltaik im Energiemix der Hansestadt Rostock nachhaltig zu steigern.

Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

 

- Aufbau von PV-Anlagen auf allen, dazu infrage kommenden städtischen Gebäuden und Anlagen, sowohl bei Neubauten als auch Sanierungsbauten;

- Aufbau von Solaranlagen auf geeigneten Gebäuden der städtischen und genossenschaftlichen Gebäuden und Anlagen, sowohl bei Neubauten als auch Sanierungsbauten;

- auf allen geeigneten Dächern sind die maximal mögliche Anzahl an Photovoltaik-Modulen zu verbauen

- es sind schadstoffarme Photovoltaikanlagen zu verbauen

- städtische Neubauten und Sanierungen sind grundsätzlich so herzustellen, dass eine Nutzung von Photovoltaik möglich ist

- wenn bei Neubauten und Sanierungen keine Solaranlagen verbauten werden können, ist dies zu begründen und Ausgleichsmaßnahmen sind zu ergreifen

- die Prüfung bzw. Abstimmung des Aufbaus von Solaranlagen auf genossenschaftliche Gebäude und Anlagen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Stadt und Genossenschaften

- Schaffung von Anreizen für die Eigentümer privater Gebäude zum Aufbau von PV-Anlagen durch Aufklärung über den wirtschaftlichen Nutzen dieser Anlagen und die für den Aufbau der Anlagen zur Verfügung stehenden Subventionen;

- Schaffung von Anreizen für die Eigentümer von Industrieflächen und -gebäuden zum Aufbau der PV-Anlagen;

- Begründung der Pflicht bei öffentlichen Bauvorhaben, PV-Anlagen einzubeziehen oder alternative Energiekonzepte zu entwickeln.

 

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Begründung:

 

1. Durch die CO2-Bepreisung kommen in den nächsten Jahren erhebliche Mehrkosten auf MieterInnen und EigentümerInnen von Häusern und Wohnungen zu. Das gilt auch für diejenigen MieterInner, die durch die SWRAG mit Strom versorgt werden. Nach dem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung müssen die Stromversorger in der ersten Phase 20 Euro pro Tonne CO2 bezahlen, wenn ihr Strom mit nicht-erneuerbaren Energien hergestellt wird. Diese Mehrkosten werden voll oder teilweise weitergegeben;

 

2. Wenn möglich, soll der SWRAG die Möglichkeit gegeben werden, den Anteil an über eigene PV-Anlagen erzeugten Strom mit der CO2-Bepreisung zu verrechnen. Dabei soll untersucht werden, ob eine rechtlich tragbare Möglichkeit gefunden werden kann, den PV-Strom aus den Wohnanlagen ebenfalls zu verrechnen.

3. Das Photovoltaik Projekt ist ein Schritt in einer Kette von Maßnahmen, die den Beitrag der Hansestadt zur Reduzierung der Emissionen und damit zur Verhinderung einer Welt-Klimakatastrophe sein soll.

 

4. Bei allen Schritten wird die Hansestadt darauf achten, dass die Belastung der Bürger so gering wie möglich gehalten und die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen gewährleistet wird.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.05.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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10.06.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - vertagt

Beschluss:

 

Der Antrag wird vertagt.

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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15.07.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - Abstimmung entfallen