Stellungnahme - 2020/AN/0874-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zum Prinzip "Erbbaurecht vor Veräußerung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.05.2020
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Jun 17, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jul 30, 2020
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Erledigt
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Kenntnisnahme
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Jul 30, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Aug 12, 2020
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bereits gefasste Beschlüsse: 2018/AN/4078
Sachverhalt:
Die im Antrag geschilderte Problematik wurde durch die Verwaltung gesehen und aufgegriffen. Seit Ende letzten Jahres laufen Abstimmungen mit der kommunalen Rechtsaufsicht zu der Frage der Erbbauzinshöhe.
Ziel der Gespräche ist eine Neuregelung der Erbbauzinshöhe im Durchführungserlass zu § 54 KV M-V oder die Zulassung einer alternative Erbbauzinsermittlung durch Verkehrswertgutachten. Letzteres ermöglicht die Einbeziehung des Marktumfeldes und der wirtschaftlichen Gegebenheiten (drastisch gestiegene Bodenwerte und Niedrigzinsniveau am Kapitalmarkt) in die Bewertung.
Zur Beförderung dieses Anliegens wurde der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier durch den Oberbürgermeister angeschrieben und um Unterstützung gebeten.
Sobald ein Ergebnis in dieser Angelegenheit vorliegt wird die Bürgerschaft hierüber in Kenntnis gesetzt.
