Informationsvorlage - 2020/IV/0930

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Corona Krise ist nicht nur eine Belastungsprobe für unser Gesundheitssystem, sondern in besonderem Maße auch für unsere noch junge Wirtschaft.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, als absolutes Wirtschaftszentrum des Landes MV benötigt dringend wirksame Maßnahmen zur Förderung und Wiederbelebung der Wirtschaft. Zu langes Zögern wird zu massiven Arbeitsplatzverlusten und Firmenpleiten führen. Es stehen Existenzen auf dem Spiel.

 

In persönlichen Gesprächen mit Verbänden und Kammern, mit Vertretern der Landesregierung und vielen Betroffenen wurde deutlich, dass alle Bereiche der Wirtschaft in MV betroffen sind. Selbst Handwerksbetriebe berichten von starken Einbußen. Die Wirtschaft in MV verfügt zudem im Durchschnitt nur über geringe Eigenkapitalquoten und kaum Rücklagen.

 

Das Ergreifen massiver Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus war zwingend erforderlich um die Bevölkerung zu schützen. Ebenso konsequent müssen nun die Regierungen von Bund, Land und Kommunen einen Weg in Richtung einer neuen Normalität beschreiten. Die Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen brauchen jetzt ein klares Signal für ihre Zukunft.

 

Das vorliegende Positionspapier versteht sich als offene Diskussionsgrundlage für den bevorstehenden Prozess des Wiedereinstiegs in ein neues gesellschaftliches und wirtschaftliches Miteinander. Klar ist jedoch auch, dass die einzelnen Phasen in Abhängigkeit und in Abstimmung mit den politischen Vorgaben des Bundes und des Landes erfolgen müssen.

 


Aktuelle Situation – Wissen, Erfahrungen und Ressourcen vorhanden

 

Wir haben die Kapazitäten in den Krankenhäusern ausgebaut. Es wurden zusätzliche Betten und Beatmungsgeräte bereitgestellt; Kliniken und Klinikpersonal haben an Erfahrungen dazu gewonnen und wurden weitergebildet. Es wurden Isolierstationen, Quarantäneeinrichtungen und weitere Ressourcen für infizierte Patienten vorbereitet und teilweise bereits in Betrieb genommen. Die Kliniken wurden zudem in Cluster eingeteilt um die Kapazitäten effizienter nutzen zu können

 

Das Gesundheitsamt wurde personell gestärkt. Die neuen Mitarbeiter/-innen wurden eingewiesen und haben wichtige Erfahrungen im Rahmen der individuellen Befragungen und dem Feststellen von Kontaktpersonen gewonnen. Auf diese Weise konnten bisher alle Ansteckungsketten sehr professionell und konsequent geschlossen werden.

 

Neue Routinen und Regelungen sind in fast allen Bereichen der Gesellschaft eingeführt worden und sichern optimale Arbeitsabläufe auch im Krankheits- und Vertretungsfall. Im Allgemeinen konnten viele neue Erkenntnisse gewonnen werden, u.a. aus dem Testen von relevanten Berufsgruppen, dem Nutzen von Schutzmasken, dem Verhalten der Bürger/-innen im öffentlichen Raum sowie der Einhaltung der sozialen Distanz und der Hygienevorschriften. Zudem wurden die Testverfahren optimiert und deren Potenzial deutlich erhöht. Neben den etablierten Tests gewinnen nun auch Antikörper-Tests zunehmend an Bedeutung, insbesondere um effektiv das Personal im Kontaktbereich von Hochrisikogruppen zu schützen und gleichzeitig die limitierte Schutzausrüstung einzusparen.

 

Empfehlungen für wirksame Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft

 

Die Verbreitung des Virus verläuft deutlich unter der Belastungsgrenze der Kliniken. Schon aus diesem Grund sollten die Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Präventionsstrategie gelockert werden mit dem Ziel, näher an diese Kapazitätsgrenze zu gelangen ohne sie zu überschreiten. Dafür muss sichergestellt werden, dass genügend Schutzausrüstung vorhanden ist. Es muss zudem sichergestellt werden, das Personal im Kontaktbereich von Hochrisikogruppen regelmäßig und in kurzen Abständen getestet wird. Die Verbreitung des Virus innerhalb fragiler Personengruppen muss verhindert werden.

 

Vermutlich werden neue regionale Cluster sprunghaft entstehen, die nicht zwingend auf die Lockerung der Maßnahmen zurückzuführen sind und deshalb auch nicht zur erneuten Verschärfung der Maßnahmen führen müssen. So sehr wir uns über eine geringe Verbreitung des Virus in MV freuen, darf die damit verbundene Gefahr einer zweiten Welle nicht unterschätzt werden. Eine kontrollierte Verbreitung des Virus unterhalb der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems ist deshalb wünschenswert.

 

Es spricht daher vieles dafür sofort alle Geschäfte unter strengen Auflagen zu öffnen. Auf diese Weise wird den Bürger/-innen sofort ein breites Warensortiment auf möglichst viel Handelsfläche angeboten und die Kunden zudem bestens verteilt. Ziel ist es, alle Menschen nach draußen zu bringen und auf möglichst viel Fläche zu verteilen. Zudem sichert die Öffnung nicht nur die Existenz der Geschäfte, sondern auch dringend benötigte Arbeitsplätze und kommunale Einnahmen.

 

Das Gewerbeamt und Gesundheitsamt erarbeiten für sämtliche Geschäfte individuelle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden. So können konkrete Vorgaben für den jeweiligen Betrieb erarbeitet und sichtbar gemacht werden, z.B. wird die zugelassene Anzahl Kunden im Geschäft bzw. der Einrichtung am Eingang für Kunden aber auch für Ordnungsbehörden sichtbar ausgehängt.

Diese werden durch unterschiedliche Vorgaben ermittelt, wie z.B. Ladengröße, Kundenfrequenz, großzügige oder enge Ladengestaltung. Die Unternehmen sind verpflichtet Vorkehrungen zu treffen das Ansteckungsrisiko für Kunden und Mitarbeiter/-innen zu minimieren (z.B. Bodenmarkierungen, Kundenführung, Schutzwände),

Die Öffnung der Kitas und Schulen soll erst deutlich später in einer zweiten Phase erfolgen. Dies ist dringend notwendig, da Ansteckungsketten in diesen Einrichtungen aufgrund der Vielzahl der Kinder auf engem Raum und der häufig asymptotischen Krankheitsverläufe praktisch nicht nachvollziehbar sind. Kleine Kinder halten sich zudem weniger an Hygiene- und Verhaltensregeln. Im schlimmsten Fall würde eine daraus folgende unkontrollierte Verbreitung des Virus zu erneut strengeren Maßnahmen und Auflagen für alle Bürger/-innen führen.

 

Im Gegensatz zur Öffnung der wirtschaftlichen Betriebe, führt die Öffnung von Schulen und Kitas nicht direkt zu Einnahmen. Indirekt werden natürlich die Eltern durch die gesicherte Betreuung ihrer Kinder befähigt ihre Arbeit wiederaufzunehmen und damit ihre Arbeitsplätze zu sichern und die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Unternehmen abzumildern. Deshalb sollen die Auflagen für die Betreuung in Kitas und Schulen gelockert werden.

 

  1. Phase: Öffnung des Einzelhandels in zwei Stufen unter strengen Auflagen

 

  1. Stufe: Öffnung von Einzelhandel, insbesondere mit großzügiger Verkaufsfläche aufgrund der geringeren Ansteckungsgefahr, z.B. Autohändler, Baumärkte, Gartenmärkte, Fachmärkte und sonstige großflächige Verkaufseinrichtungen
  • Verschärfte Hygieneregeln, z.B: Mindestabstand zwischen Kunden, Mundschutz-Pflicht im Innenbereich
  • Cafés/Restaurants, Kinderspielplätze innerhalb der Geschäfte bleiben geschlossen

 

  1. Stufe: Öffnung weiterer Betriebe und Einrichtungen unter den in Stufe 1 genannten Bedingungen
  • Betriebe mit persönlichem Kundenkontakt, z.B. Friseure, Kosmetik
  • Gastronomiebetriebe

 

Unter den genannten Bedingungen und nach den Vorgaben des Gesundheits- und Gewerbeamtes sollten auch nicht kommerzielle Einrichtungen, Plätze und Betriebe schnellstens geöffnet werden. Beispielhaft:

  • Spielplätze, Bolzplätze, Sportplätze im Außenbereich,
  • Individualsportarten wie Tennis, Golf, Angeln, Segel- u. Bootsport,
  • Außenbereiche des Zoos sowie
  • Kunst- und Kultureinrichtungen.

 

  1. Phase: Lockerung der Bedingungen für die Betreuung in Kitas und Schulen in zwei Stufen

 

1.       Stufe: Nur noch ein systemrelevantes Elternteil zwingend notwendig für die Betreuung in Kita und Schule sowie weitere Einzelfallprüfung für Soloselbstständige und Mitarbeiter/-innen aus dem Handel

  • Dadurch nur leichter Anstieg der Betreuungsquote in den Einrichtungen
  • Kinder so viel draußen wie möglich, in den Innenräumen mehr Abstand und mehr Hygiene

2.       Stufe: Öffnung der Kitas und Schulen mit kleinen Gruppen im Wechsel

  • Aufteilung der Kinder um Gruppen- bzw. Klassengröße zu minimieren, z.B. durch Verteilung auf Basis von geraden und ungeraden Geburtstagen wochenweise an unterschiedlichen Tagen
  • So kann gewährleistet werden das die Klassen/Gruppen nur halb voll sind und es wird somit möglich in den Klassen Abstand bei der Sitzordnung einzuhalten

 

Appell zur Unterstützung der Digitalisierung der kommunalen Verwaltung

Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen deutlich die Defizite im Bereich der digitalen Verwaltung, aber auch die Potenziale. In der aktuellen Ausnahmesituation erleben die Mitarbeiter/-innen die positiven Seiten der digitalen Kommunikation und des mobilen Arbeitens. Diese Chance sollte genutzt werden, um die dringend notwendigen Veränderungen für eine zukunftsfähige und effiziente Verwaltung durchzusetzen. Dazu bedarf es finanzieller Unterstützung für Gemeinden, Kommunen und Städte in Form eines Innovationspaketes für die kommunale Verwaltung.

 

Die moderne digitale Verwaltung versteht sich als serviceorientierter Dienstleister mit schnelleren und schlankeren Prozesse mit den Bürger/-innen und Unternehmen im Fokus. Digitale Dienste sollen zügig und unabhängig von Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt werden und unbürokratische Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Selbstständige ermöglichen, die wiederum direkten Einfluss auf die Wirtschaftskraft einer Region haben.

 

Aber die über Jahrzehnte verwendete Software der kommunalen Verwaltung ist überholt und nicht mehr zeitgemäß. Die Verwaltung benötigt dringend eine umfassende Modernisierung insbesondere im Telekommunikationsbereich. Nur auf diese Weise kann auch künftig die notwendige soziale Distanz zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch im Falle einer erneuten Pandemie gewährleistet werden. digitale und innovative Verwaltung mit schlankeren und schnelleren Verfahren,

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.04.2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben