Beschlussvorlage - 2020/BV/0907
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Entscheidung des Hauptausschusses vom 14.04.2020 zur Vorlage Nr. 2020/BV/0885
Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie investiven Auszahlungen in der vorläufigen Haushaltsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.04.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.04.2020
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft genehmigt die vom Hauptausschuss in der Sitzung am 14.04.2020 unter der Vorlagennummer 2020/BV/0885 getroffene Entscheidung zu dem Gegenstand „Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie investiven Auszahlungen in der vorläufigen Haushaltsführung“.
Beschlussvorschriften:
§ 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2020/BV/0885 des Hauptausschusses vom 14.04.2020
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat am 14.04.2020 die im Beschlussvorschlag näher bezeichnete Entscheidung getroffen.
Nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung M-V ist für die Entscheidung die Gemeindevertretung ursprünglich zuständig. Der Hauptausschuss hat die Entscheidung als dringlich angesehen und anstelle der Bürgerschaft, die wegen der gebotenen Einschränkungen in Folge der Pandemie bis zum heutigen Tage ihre Sitzungen ausgesetzt hat, entschieden.
Nach § 35 Abs. 2 S. 5 KV M-V hat die Bürgerschaft darüber zu befinden, ob die getroffene Entscheidung genehmigt wird.