Beschlussvorlage - 2020/BV/0906
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Entscheidung des Hauptausschusses vom 14.04.2020 zur Vorlage Nr. 2020/BV/0825
Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahlungen in der vorläufigen Haushaltsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.04.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 29, 2020
|
Beschlussvorschriften:
§ 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2020/BV/0825 des Hauptausschusses vom 14.04.2020
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat am 14.04.2020 die im Beschlussvorschlag näher bezeichnete Entscheidung getroffen.
Nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung M-V ist für die Entscheidung die Gemeindevertretung ursprünglich zuständig. Der Hauptausschuss hat die Entscheidung als dringlich angesehen und anstelle der Bürgerschaft, die wegen der gebotenen Einschränkungen in Folge der Pandemie bis zum heutigen Tage ihre Sitzungen ausgesetzt hat, entschieden.
Nach § 35 Abs. 2 S. 5 KV M-V hat die Bürgerschaft darüber zu befinden, ob die getroffene Entscheidung genehmigt wird.
