Beschlussvorlage - 2020/BV/0905

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft genehmigt die vom Hauptausschuss in der Sitzung am 14.04.2020 unter der Vorlagennummer 2020/AN/0895 getroffene Entscheidung zu dem Gegenstand „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gezielt entgegenwirken“.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V

§§ 22 Abs. 2, 23 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2020/AN/0895 des Hauptausschusses vom 14.04.2020

 

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss hat am 14.04.2020 die im Beschlussvorschlag näher bezeichnete Entscheidung getroffen.

 

Nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung M-V ist für die Entscheidung die Gemeindevertretung ursprünglich zuständig. Der Hauptausschuss hat die Entscheidung als dringlich angesehen und anstelle der Bürgerschaft, die wegen der gebotenen Einschränkungen in Folge der Pandemie bis zum heutigen Tage ihre Sitzungen ausgesetzt hat, entschieden.

 


Nach § 35 Abs. 2 S. 5 KV M-V hat die Bürgerschaft darüber zu befinden, ob die getroffene Entscheidung genehmigt wird.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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29.04.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen