Nachtrag Beschlussvorlage - 2020/BV/0712-22 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2020/2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen werden gemäß der Anlage 1 sowie der Anlagen 3 bis 8 der vorliegenden Beschlussvorlage geändert.

 

  1. Die Haushaltssatzungen 2020/2021 der Städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt mit deren Anlagen werden gemäß Anlage 2 der vorliegenden Beschlussvorlage geändert.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3), §§ 45 und 64 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

 

1.1. Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Satzung

 

Die 2. Änderung zur Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist erforderlich, um erste erforderlichen Änderungen zur

„Corona COVID-19 – Pandemie“ sowohl in der Haushaltssatzung als auch im Haushaltsplan aufzunehmen.

Soweit eine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, soll dies der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde umgehend mitgeteilt werden. Ist der Beschluss zur Haushaltssatzung noch nicht erfolgt, ist dieser zeitnah herbeizuführen. Die Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen. Die Haushaltsplanung richtet sich dabei grundsätzlich weiterhin nach den bereitgestellten Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020, da die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie derzeit noch nicht konkret planbar sind.

 

Nachfolgende wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ wurden vorgenommen:

 

  • Um liquide Zahlungsengpässe und damit verbundene Zahlungsschwierigkeiten durch derzeit noch nicht abschätzbare Steuereinbrüche zu vermeiden, wurden mit den vom Ministerium für Inneres und Europa M-V  am 08.04.2020 erlassenen Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der  Coronavirus-Pandemie  u.a. folgendes geregelt:  „Soweit sich zu einer noch nicht öffentlich bekanntgemachten Haushaltssatzung abzeichnen sollte, dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten finanziellen Entwicklung, insbesondere der gemeindlichen Steuererträge, nicht ausreichen sollte, sollte der Höchstbetrag zeitnah durch einen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung angepasst werden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt daher, den in der Haushaltssatzung unter § 4 aufgeführten Kassenkreditrahmen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 von jeweils 30,0 Mio. EUR auf 100,0 Mio. EUR vorsorglich anzuheben.

 

  • § 7 der Haushaltssatzung regelt, ab wann gem. § 48 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V eine Nachtragspflicht besteht. Nach der bisherigen Festlegung bestand eine Nachtragspflicht, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.
    -auszahlungen verschlechtert. Da die finanziellen Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“ derzeit noch nicht bekannt sind und eine Nachtragssatzung erst nach Feststellung der Mindererträge /   -einzahlungen und erforderlichen Mehraufwendungen/-auszahlungen aufgestellt werden kann, soll die Pflicht eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen auf nunmehr 10 % der Gesamtaufwendungen bzw.  -auszahlungen erhöht werden. Derzeit ist nicht abschätzbar, ob diese Festlegung ggf. beanstandet wird.

 

  • Zur Umsetzung von geordneten, schnellen, zielgerichteten sowie erforderlichen Maßnahmen, welche durch die Stadtverwaltung der HRO im Zusammenhang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ zu veranlassen sind, wurde entsprechend dem Festlegungsprotokoll des Verwaltungstabes am 17.03.2020 ein Führungsstab (FüSt) unter Federführung des Gesundheitsamtes (Arbeitsaufnahme 18.03.2020) gebildet.

Dem Führungsstab wurden, u.a. für die Einrichtung einer zweiten Abstrichstelle, Hygienebedarfe und zusätzliche Schutzausrüstung ein Sonderbudget zur Verfügung gestellt. Das Budget steht ausschließlich für zwingend erforderliche und unaufschiebbare Beschaffungen und Dienstleistungen der gesamten Stadtverwaltung unter der Federführung des FüSt im Zusammenhang mit dem Corona Covid-19 zur Verfügung.

Der Hauptausschuss hat in einer Dringlichkeitssitzung am 26.03.2020 die vom Oberbürgermeister getroffene Eilentscheidung (Vorlage – 2020/DV/0884), wonach für zu leistende Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ ein Sonderbudget in Höhe von 1.000.000,- EUR eingerichtet wurde, befürwortet.

 

Darüber hinaus wurden folgende Anpassungen im Haushaltsentwurf 2020/2021 vorgenommen:

 

  • Für die Bundesgartenschau (BUGA) wurde ein neuer Teilhaushalt (TH) 99 eingerichtet, dem das bisherige Produkt 51101 BUGA (Bundesgartenschau) sowie zusätzliche neu eingerichtete Produkte zugeordnet wurden (Anlage 7).

 

  • Einige wenige vorliegende Positionen der laufenden Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit, die dem Kämmereiamt bereits vorlagen wurden angepasst (siehe Anlagen 3 und 4).

 

  • Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens wurden auf Grundlage der aktuell für 2020 ff. vorliegenden Maßnahmepläne angepasst.

 

Zum Ausgleich des Saldos der laufenden Verwaltungstätigkeit wurden Mittel aus der FAG-Schlüsselzuweisung zugeordnet, die bislang für eine investive Verwendung veranschlagt waren. Im Haushaltsjahr 2020 wird im Finanzhaushalt wegen der zusätzlichen Bereitstellung des „Corona-Sonderbudgets“ unterjährig ein negativer Saldo in Höhe von 1,0 Mio. EUR ausgewiesen. Dieser soll aus dem Vortrag des Jahresüberschusses 2019 gedeckt werden.

 

Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen:

 

 

- in Mio. EUR -

 

 

 

 

1.2. Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt

     - in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

2020

2021

2020

2021

Erträge/Einzahlungen

 

 

 

 

Keine wesentlichen Änderungen

0

0

0

0

Aufwendungen/Auszahlungen

 

 

 

 

Corona COVID-19 – Pandemie Budget

+1,0

0

+1,0

0

Zuweisungen und Zuschüsse SSV

-0,02

+0,6

-0,02

+0,6

Schülerticket

+0,3

+0,4

+0,3

+0,4

Investive Schlüsselzuweisung

+0,4

+0,9

+0,4

+0,9

 

Eine Darstellung aller Änderungen der Verwaltungstätigkeit inkl. Erläuterung ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

 

1.3. Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit

 

Nach Vorliegen der aktuellen Maßnahmepläne für die Städtebaulichen Fördermaßnahmen 2020 ff. wurden die investiven Zuschüsse, die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Umsetzung der Maßnahmen zu tragen hat, angepasst. Durch Verschiebungen in der Umsetzung der Maßnahmen verändert sich der bisher ausgewiesene Zuschuss. Das Gesamtinvestitionsvolumen reduziert sich in den Jahren 2020 und 2021 und steigt durch die Verschiebung somit in den Jahren 2022 und 2023.

     - in Mio. EUR -

 

Investitionen

 

 

2020

2021

2022

2023

Städtebauliches Sondervermögen

-3,8

-0,8

+0,9

+3,0

 

Weiterhin wurde zum Ausgleich des jahresbezogenen Saldos der laufenden Verwaltungstätigkeit eine Veränderung der investiven Schlüsselzuweisung vorgenommen:

 

     - in Mio. EUR -

 

Investitionstätigkeit

Verwaltungstätigkeit

 

2020

2021

2022

2023

Investive Schlüsselzuweisung

-0,4

-0,9

+0,4

+0,9

 

Weitere Änderungen mit finanziellen Auswirkungen wurden im Rahmen der 2. Änderung zum vorliegenden Haushaltsentwurf im Bereich der Investitionen nicht vorgenommen (siehe auch Anlage 6).

 

1.4. Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt, wurden nur wenige Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen, die in Summe für das Jahr 2022 zunächst zu keiner Veränderung, in 2023 zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses um weitere 0,1 Mio. EUR führt.

Die Veränderungen des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ist auch hier, wie bereits unter Pkt. 1.3 beschrieben, auf Verschiebungen der Städtebaulichen Förderungsmaßnahmen und auf die Veränderung der investiven Schlüsselzuweisung zurückzuführen.

 

Alle Änderungen sind detailliert in den Anlagen 5 (Änderungsliste - Verwaltungstätigkeit) und 6 (Änderungsliste - Investitionstätigkeit) dargestellt.

     - in Mio. EUR -

 

 

1.5 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Neubildung Teilhaushalt 99 – Bundesgartenschau (BUGA

 

Die Finanzierung der geplanten BUGA-Maßnahmen wird, neben dem aufzubringenden Eigenanteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, über einen Großteil von Bundes- und Landesfördermitteln erfolgen. Da es hier je nach Förderungsart und Förderungsmaßnahme zu unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten kommen kann, wurde ein neuer Teilhaushalt (TH) 99 gebildet. Dem TH 99 wurde das bisher unter TH 15 geführte Produkt 55101 Bundesgartenschau (BUGA) - allgemein übertragen. Bisher wurden alle Haushaltspositionen unter dem zuvor genannten Produkt geführt. Mit der Bildung des TH 99 wurden neben dem Produkt 55101 sieben weitere Produkte neu gebildet – siehe nachfolgende Übersicht. Somit ist eine klare Trennung zwischen den einzelnen Vorhaben gesichert. Alle Erträge/Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, die zur Umsetzung der Bundesgartenschau, übergreifend zu den neu gebildeten Produkten anfallen, sollen über das Produkt 55101 Bundesgartenschau (BUGA) – allgemein abgebildet werden.

 

Das neu gebildete Produkt 51120 „Bundesgartenschau (BUGA) – Fördergebiet Warnowrund“ wurde als wesentliches Produkt gekennzeichnet. Hierfür hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Antrag auf Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gestellt. Gemäß § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen, soweit sie im Kernhaushalt der Gemeinde abgebildet werden als wesentliches Produkt zu führen.

 

 

1.6 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Haushaltsausgleich

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock weist im Ergebnishaushalt für 2020 einen positiven Saldo der Erträge und Aufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus. Für 2021 wird ein negativer Saldo in Höhe von 3,7 Mio. EUR erwartet. Der Ausgleich 2021 erfolgt unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages des Haushaltsvorjahres.

 

Der Finanzhaushalt weist einen positiven jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 9,8 Mio. EUR in 2020 und 11,6 Mio. EUR in 2021 aus. Die Höhe der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beläuft sich 2020 auf 10,8 Mio. EUR, in 2021 auf 11,6 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr 2020 entsteht somit ein negativer Saldo in Höhe von 1,0 Mio. EUR, der auf das zur Verfügung gestellte Sonderbudget im Zusammengang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ zurückzuführen ist. Die Finanzierung kann aus Überschüssen des Vorjahres erfolgen. Das vorläufige Jahresergebnis weist einen Überschuss von 16,5 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung des Überschusses aus 2019 und aller neu geplanten Ein- und Auszahlungen für 2020 entsteht ein voraussichtlicher Kassenbestand von 46,9 Mio. EUR (Anlage 4). Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wird somit planungsseitig zunächst erreicht.

 

1.7 Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Anpassung Risikobericht im Vorbericht

 

Die unter dem Punkt 7 im Vorbericht vorgenommene Risikoberichterstattung ist um ein neues Risiko 012 - Steuereinbrüche, Mindererlöse und erhöhte Aufwendungen verursacht durch die „Corona COVID-19 – Pandemie“ zu erweitern. Der Risikobericht zur lfd. Nr. 012 ist der Anlage 8 zu entnehmen.

 

Anhand der aktuellen Risikoberichte wurde darüber hinaus die Risikomatrix gem. der Anlage 8 erstellt, welche die Bedeutsamkeit der einzelnen Risiken visualisieren soll.

 

 

2. Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Die Planansätze für den HH 2020/2021 (Kernhaushalt, Produkt 51106) wurden ursprünglich aufgrund der Daten aus den Maßnahmeplänen der einzelnen städtebaulichen Sondervermögen mit Stand Juni 2019 ermittelt. Zwischenzeitlich wurden erhebliche Veränderungen bei der Realisierung der Vorhaben in den städtebaulichen Sondervermögen bekannt, so dass die Maßnahmepläne im Zeitraum Januar/Februar 2020 angepasst wurden.

 

Die Aktualisierung der Planansätze für den HH 2020/2021 (Kernhaushalt, Produkt 51106) erfolgte anhand der neuen Werte. Die Haushalte der städtebaulichen Sondervermögen werden ebenfalls angepasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

     - in Mio. EUR -

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

1.              Die Haushaltssatzung 2020/2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen werden gemäß der Anlage 1 sowie der Anlagen 3 bis 8 der vorliegenden Beschlussvorlage geändert.

 

2.              Die Haushaltssatzungen 2020/2021 der Städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt mit deren Anlagen werden gemäß Anlage 2 der vorliegenden Beschlussvorlage geändert.

 

Anlagen:

 

1   Haushaltssatzung 2020/2021 Band I

2   Haushaltssatzungen 2020/2021 Städtebauliches Sondervermögen Band IV

3   Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2020/2021 Band I

4   Zusammenstellung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite
     Band II

Änderungsliste Verwaltungstätigkeit

6   Änderungsliste Investitionstätigkeit

7   Änderungsliste TH 99 BUGA

8   Anpassung Risikobericht im Vorbericht Band II