Antrag - 2020/AN/0895

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen kommunalen Härtefallfonds für ergänzende Hilfen zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entsprechend der Richtlinie zur ergänzenden Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von fünf Millionen Euro einzurichten. Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die CoVid19-Pandemie stellt die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Vereine in der Hanse- und Universitätsstadt vor ungekannte Herausforderungen. Noch ist nicht absehbar, wie hoch die akuten und langfristigen Schäden letztlich sein werden. Vieles hängt davon ab, ob die Unternehmen, Vereine, Selbstständigen und Freiberufler nach Bewältigung der Pandemie schnellstmöglich wieder Fuß fassen können. Hierzu haben Bund und Land erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommt als wirtschaftliches, soziales und kulturelles Zentrum des Landes eine besondere Funktion zu. Daher gilt es, alle Akteure wo immer möglich auch auf lokaler Ebene zu unterstützen. Hierbei sind vor allem jene Vereine und Akteure zu bedenken, die nicht Bestandteil der Förderung von Bund und Land sind oder bei denen die beantragten bzw. ausgereichten Mittel absehbar nicht zur Abdeckung des entstandenen Schadens und damit zur Sicherung der Existenz reichen werden. Da sowohl die Hanse- und Universitätsstadt selbst als auch die Einwohnerinnen und Einwohner auf eine weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung und stabile Arbeitsplätze am Standort angewiesen sind, steht die Stadt jetzt in der Verantwortung, schnelle und unbürokratische Unterstützung zu leisten.

 

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:

Die haushalterische Veranschlagung erfolgt mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2020/2021 unter Verwendung von Vorträgen aus dem Vorjahr.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.04.2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben