Antrag - 2020/AN/0893

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der CoVid19 Pandemie nach dem 19.04.2020 abhängig von den tatsächlichen Fallzahlen, den ermittelten Zuwachsraten und der Anzahl schwerer Verläufe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock schrittweise Anpassungen bei den Beschränkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach §28 Infektionsschutzgesetz vorzunehmen.

 

Durch den Oberbürgermeister sind dafür mögliche Szenarien des Pandemieverlaufs in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzulegen. Anhand von messbaren, transparenten Parametern – z. B. tatsächliche Fallzahlen, Zuwachsraten, Ansteckungsrisiko, Krankheitsverläufe - sind die beim Eintritt eines Szenarios jeweils zu treffenden und aufzuhebenden Maßnahmen festzulegen. Für jede Einschränkung von persönlichen Freiheiten und wirtschaftlichen Tätigkeiten muss dabei auch ein Ausstiegsszenario mit verbindlichen Parametern entwickelt werden. Bei der Anpassung der Maßnahmen sind insbesondere Kinder und Jugendliche als von den Einschränkungen besonders

betroffene Gruppen zu berücksichtigen.

 

Hierzu sind im Vorfeld die Kapazitäten zur Durchführung von Tests auf das SARS-CoV2 sowie sobald verfügbar Antikörpertests in Rostock zu prüfen und möglichst zu erhöhen sowie die für die Testung vorgesehenen Personengruppen und Testhäufigkeiten zu ermitteln. Für die Durchführung der notwendigen Tests sind soweit erforderlich die mit Beschluss 2020/DV/0884 bereitgestellten finanziellen Mittel zu nutzen. Bei der Beschaffung von Tests ist im Sinne einer dringenden Beschaffung das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfohlene Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 Vergabeverordnung anzuwenden.

 


Abhängig von den zuvor genannten Entwicklungen sind grundsätzlich u.a. folgende Schritte denkbar:

 

1. Freigabe bestimmter Bereiche unter Auflagen:

 

- Freigabe ausgewählter, insbesondere weitläufiger Spielflächen

- Wiederöffnung ausgewählter Stadtteilbegegnungszentren

- Erweiterung des Betreuungsangebots für Vorschulkinder für Eltern in weiteren Berufsgruppen

- Ermöglichung der Vor-Ort-Beschulung in Grundschulen, z.B. in geteilten Kleingruppen

- Wiedereröffnung von Freizeitanlagen, insbesondere weitläufiger Anlagen wie Rostocker Zoo

- Schaffung von „Wirtschaftsinseln“ mit stetiger, prophylaktischer Testung für die Aufnahme

regulärer Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen

- Wiedereröffnung von Geschäften und Restaurants unter Hygiene- und Abstandsauflagen

- Wiederaufnahme ausgewählter Ausschüsse der Bürgerschaft zur Sicherstellung

demokratischer Begleitung und Kontrolle (insbesondere Vergabeausschuss)

 

2. Begleitende Schutzmaßnahmen:

 

- Auflagen zum „Smart Distancing“, z.B. Verzicht auf Händeschütteln, Abstandsregeln

- Beschaffung oder ggf. Eigenanfertigung und Verteilung von Atemschutzmasken

- Vorgaben zum Tragen von Atemschutzmasken bei Aktivitäten im öffentlichen Raum

- Beschaffung und Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Desinfektionsschleusen,

Fiebermessgeräten etc. zur Gewährleistung von Hygienestandards bei schrittweiser

Wiedereröffnung von Geschäften, Restaurants etc.

- Isolation von Erkrankten und deren Kontaktpersonen sowie weitere Identifikation von

Infektionsketten

- Konsequenter Schutz von Risikogruppen, u.a. durch Schaffung von Hilfsangeboten wie

organisierten Lieferdiensten und Einkaufsservice

- Kontrolle einreisender Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Warenverkehr,

Logistik, Seeschifffahrt, sowie Erfassung von Kontaktdaten dieser Personen

 

3. Öffentliche Verwaltung und Kommunale Unternehmen:

- Weiterführung von Auftragsvergaben, Genehmigungsprüfungen etc. zur Gewährleistung

sofortiger Handlungsfähigkeit nach Aufhebung der Beschränkungen

- Schaffung von Möglichkeiten der digitalen Beratung und Beschlussfassung

- Weiterentwicklung kontaktloser Dienstleistungen

- Weiterbildung und Einsatz von städtischem Personal für dringend benötigte, auch fachfremde

- Aufgaben im Rahmen der Bewältigung der Pandemie

 

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Sachverhalt:

 

Die CoVid19 Pandemie stellt die Hanse- und Universitätsstadt vor ungekannte Herausforderungen. Es ist richtig, dass wir uns mit den vom Oberbürgermeister und dem Führungsstab veranlassten Maßnahmen mit aller Entschlossenheit dem Kampf gegen die Ausbreitung von CoVid19 wenden.

 

Für die Rostockerinnen und Rostocker ist es jedoch ebenso entscheidend, den Blick auch über das Jetzt hinaus auszuweiten. Unsere heutigen Anstrengungen müssen auch die Hoffnung auf morgen aufzeigen. Deswegen muss die Hanse- und Universitätsstadt Rostock anhand möglicher Szenarien geeignete Maßnahmen für die Rückkehr ins soziale, öffentliche und wirtschaftliche Leben entwickeln.


Die Verantwortung lag und liegt bisher im größtmöglichen Umfang bei der Bundes- und

Landesregierung sowie für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beim Oberbürgermeister. Eine Anpassung der Maßnahmen muss ihre Basis im Konsens aller politisch Verantwortlichen haben. Ein Rückgriff allein auf das Infektionsschutzgesetz reicht bei der Dauer und Intensität der Maßnahmen nicht aus. Die durch den Führungsstab in Rostock veranlassten Maßnahmen entfalten zwischenzeitlich eine erkennbare Wirkung. Weiterhin werden und wurden ggf. notwendige Kapazitäten in der intensivpflegerischen Versorgung ausgebaut. Maßnahmen für verbesserte Hygienebedingungen konnten vielfach bereits umgesetzt werden. Auch für Rostock gilt: Ein Plan mit Perspektive und Möglichkeit der Nachjustierung ist allemal besser, als ohne Navigationssystem auf Sicht zu fahren.

 

Für die Bewältigung der CoVid19 Pandemie greifen ausweislich verschiedener wissenschaftlicher Studien einzelne Schutzmaßnahmen ebenso zu kurz wie die Kombination einzelner Maßnahmen. Vielmehr kommt es darauf an, die Zahl der Erkrankten und damit auch die Zahl schwerer Verläufe unter Kontrolle und im Rahmen verfügbarer medizinischer und pflegerischer Kapazitäten zu halten. Ein vollständiger Stopp der Ansteckung ist zum einen nicht möglich und führt zum anderen zu einem nur

zeitlich verschobenen Geschehen auf den Zeitpunkt nach Aufhebung der Beschränkungen. Dem gilt es mit der schrittweisen Rückführung von Beschränkungen und zeitgleicher Kontrolle der Wirkungen zu begegnen. Dabei sind die Rückführungen von Maßnahmen nicht als Einbahnstraße zu verstehen, sondern je nach tatsächlichen Entwicklungen ist ein erneutes Verstärken der Maßnahmen möglich. In jedem Fall müssen realistische, langfristig umsetzbare Strategien für die Zeit bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes entwickelt werden, ohne die Stadt durchgehend im Beinahe-Lockdown zu halten.

 

Die CoVid19 Pandemie muss auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgesteuert werden. Insbesondere schwere Verläufe bedürfen auch im weiteren Verlauf der Kapazitäten und Möglichkeiten, adäquat behandelt zu werden. Daher muss die Stadt in jedem Sinne handlungsfähig bleiben. Dazu gehört die Ausweitung arbeitsfähiger Bereiche ebenso wie die finanzielle Situation der Hansestadt Rostock. Ausgehend davon, dass sich die kommunalen Unternehmen und Beteiligungen bei bestehenden Beschränkungen bis zum 19.04.2020 im Laufe des Jahres stabilisieren und keine oder

nur geringfügig höhere Zuschüsse benötigen, stellt dies einen Beitrag zur Sicherstellung der Lebensverhältnisse in Rostock in und über den Zeitraum der CoVid19 Pandemie dar.

 

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Beschlüsse

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14.04.2020 - Hauptausschuss - abgelehnt