Beschlussvorlage - 2020/BV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Den an dem Konservatorium als Lehrkräfte beschäftigten freien Mitarbeitern kann abweichend von § 6 der insoweit einheitlichen Dienstverträge für den Zeitraum der zur Eindämmung der Pandemie angeordneten Schulschließung auch für bislang nicht erteilten Unterricht das vereinbarte Honorar gezahlt werden.

 

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Beschlussvorschriften:  

§§ 22 Abs. 2 S. 1; 35 Abs. 2 S. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Vorbemerkung:

 

Die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss im Rahmen des § 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V ist vorgesehen, da infolge der aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten kann.

 


Die getroffene Entscheidung wird der Bürgerschaft gem. § 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V zur Genehmigung vorgelegt.

 

Sachverhalt:

 

Am Konservatorium wird seit dem 16.03.2020 wegen von Stadt und parallel von der Landesregierung erlassener Verfügungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen durch das COVID-19 kein Unterricht erteilt.

 

Wirtschaftlich davon betroffen sind hauptsächlich die Lehrer, die auf Honorarbasis beschäftigt sind. Nach den gleichlautenden Regelungen der Honorarverträge steht ihnen nach dem durch die Schließung bedingten Ausfall des Unterrichtes kein Honorar zu.

Die Honorarkräfte bilden eine unverzichtbare Säule des Konservatoriums. Nahezu 40 % des Unterrichts wird von Honorarkräften erteilt. Für viele unter ihnen ist das Unterrichtshonorar die Haupteinnahmequelle.

 

Um ihnen schnell zu helfen, soll das Honorar trotz des im Haus der Musik nicht erteilten Unterrichts ausgezahlt werden.

 

Die Zahlung wird davon abhängig gemacht, dass ausgefallene Unterrichtsstunden bis zum 31.01.2021 nachgeholt werden. Weiterhin wird gestattet, Fernunterricht zu erteilen, soweit das im Einzelfall praktikabel und von den Schülern bzw. Eltern akzeptiert wird.

 

Die Verwaltung wird die Modalitäten noch näher regeln (Umfang sonstiger Einkünfte, Vermögen, Bedürftigkeit).

 

Danach sollen die Zahlungen zunächst als Vorschuss, dann als Darlehen anzusehen sein. Als Darlehen sind sie als Geschäfte der laufenden Verwaltung anzusehen.

 

In welche Kategorie die Zahlungen letztlich fallen, soll von weiteren Umständen abhängig gemacht werden, deren Eintritt ungewiss oder bisher nicht absehbar ist.

 

Zu diesen Umständen zählen u. a. folgende Fragen

 

-          kann der Unterricht in vollem Umfang oder nur teilweise nachgeholt werden

-          hat die Honorarkraft Anspruch auf anderweitige Unterstützung (erhalten) (Bund, Land, Familienangehörige)

 

Wegen der Ungewissheit, in welche der Kategorien die Zahlungen letztlich fallen werden, ist der mit der Vorlage intendierte Beschluss erforderlich. Sollte Unterricht bis zum Ablauf der Nachholfrist nicht erteilt werden können, wären die Zahlungen als Darlehen anzusehen. Gleiches gilt, falls der Vertragspartner Zuwendungen von Bund, Land erhalten hätte oder sonstige Unterhaltsansprüche bestünden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtsumme der Honorare ist im Haushalt unter dem Produktkonto 26301.50291300 und 26301.70291300 eingestellt. Durch die Maßnahme soll auch einem Rückgang der Entgelte durch entfallenen Unterricht entgegen gewirkt werden.

Bei 405,67 aktuellen Jahreswochenstunden und einem Stundesatz von 22 € werden für einen Monat durchschnittlich 35.700 € Honorare an die freien Mitarbeiter ausgezahlt.

 

Teilhaushalt: 44 

 

Produkt:              26301                                          Bezeichnung: Konservatorium

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:              Bezeichnung:

 

in EUR

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Haushaltsjahr

Produktkonto

Bezeichnung

Erträge

Aufwendungen

2020

  26301.50291300

Gasthonorare Sonstige

 

 

 

 

Ansatz

 

371.300

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt   

 

 

 

Haushaltsjahr

Produktkonto

Bezeichnung

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

  26301.70291300

Gasthonorare Sonstige

 

 

 

 

Ansatz

 

371.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen