Beschlussvorlage - 2020/BV/0862

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hauptausschuss zieht die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde aus § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock  zu der unter Ziffer 2 beschriebenen Angelegenheit an sich.*
 

2. Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau von
3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 WE und mit Tiefgarage“ Rostock, Fichtenweg 6, Az.: 00180-20 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

 

Vorbemerkung:

Nach den Bestimmungen des § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Oberbürgermeister vor Genehmigung von Vorhaben ab einer Rohbausumme von 500 000 EUR das Einvernehmen des Bau- und Planungsausschusses einzuholen. Den Ausschuss darüber beschließen zu lassen ist aufgrund der besonderen Ausnahmesituation durch den Pandemiefall und die damit im Zusammenhang stehenden Einschränkungen derzeit nicht möglich. Die Kommunalverfassung M-V (§ 22 Abs. 2 Satz 3) ermöglicht der Gemeindevertretung, Angelegenheiten an sich zu ziehen. Dieses Anziehungsrecht soll aufgrund der erwähnten besonderen Umstände der Hauptausschuss nach § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V wahrnehmen,  da infolge der aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten kann. Die getroffene Entscheidung wird der Bürgerschaft gem. § 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V zur Genehmigung vorgelegt.*

 

 

 

Sachverhalt:

 

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen