Beschlussvorlage - 2020/BV/0858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

1. Als Gebiet für das Modellvorhaben „Warnowquartier“ wird der in der Anlage 1 dargestellte Bereich festgelegt.

2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung (Anlage 2) wird beschlossen.

3. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zur Bereitstellung eines Kofinanzierungsanteils aus Haushaltsmitteln in Höhe von 19,246 Mio. €  an den Fördermitteln des Bundes.  

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Beschlussvorschriften:                              §§ 22 Abs. 2 § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            2018/BV/3684

 

Vorbemerkung:

Die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss im Rahmen des § 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V ist vorgesehen, da infolge der aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten kann. Die getroffene Entscheidung wird der Bürgerschaft gem. § 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V zur Genehmigung vorgelegt.

 

Es ist dringend eine zeitnahe Festsetzung des Fördergebietes "Warnowquartier" erforderlich. Die Festlegung des Fördergebietes ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine Förderung des veröffentlichten Wettbewerbs "Stadtpark" noch zu ermöglichen.Der Stadtpark ist Teil des Warnowquartiers und wird sowohl vom Landesministerium für Bauen als auch das Bundesbauministerium mit 9 Mio. Euro, bzw. 25 Mio. Euro gefördert.

Mit dem Beschluss über das Modellvorhaben "Warnowquartier" liegen die stadtseitigen Voraussetzungen vor, dass seitens des Bundes Fördermittel bewilligt werden können. Die Fördervoraussetzungen und Förderrahmen werden derzeit geschaffen, sodass der vorzeitige Maßnahmebeginn abgesichert werden kann.

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt mit dem abzugrenzenden Bereich des Modellvorhabens „Warnowquartier“ über ein innenstadtnahes Gebiet mit enormen städtebaulichem Entwicklungspotential.

 

Dieses wurde den Rostocker Bürgern im Zusammenhang mit der Erstellung der BUGA-Bewerbung noch einmal aufgezeigt.

 

Die weitergehenden Untersuchungen in Vorbereitung dieses städtebaulichen Projektes ergaben, dass eine Umsetzung des Vorhabens nur mit Einsatz zusätzlicher Fördermittel möglich sein wird. Zu diesem Zeitpunkt wurden im Bundeshaushalt Verpflichtungsermächtigungen für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung in Höhe von 100 Mio. € aufgenommen. Um als Stadt davon partizipieren zu können, fanden beginnend am 20. Februar 2019 eine Reihe von Gesprächen mit Bundes- und Landesministerien in Berlin und Schwerin statt. Bereits am 26. Februar 2019 erhielt die Stadt die Bestätigung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dass Rostock als Modellkommune vorgesehen ist. Damit verbunden war eine kurzfristige Vorlage eines Konzeptes, als Basis weiterer Gespräche. Am 9. Mai 2019 wurde dieses erste Konzept eingereicht und bereits am 17. Mai 2019 verschafften sich die Vertreter der Ministerien bei einer Ortsbesichtigung einen Eindruck von dem betreffenden Gebiet.

 

Nach dem Ortstermin war im nächsten Schritt das Konzept näher auszuformen, die Anforderungen des Bundes waren einzuarbeiten und Einzelprojekten auszuweisen. Die Einzelmaßnahmen wurden mit dem BMI besprochen und bestätigt. Konkret werden durch das BMI folgende Einzelvorhaben gefördert:

 

1. Erschließung „Warnowquartier“

2. Mehrgenerationenhaus (Kombination Kindertagesstätte/Pflegeeinrichtung)

3. Neubau Theaterwerkstätten

 

Bis Ende August 2019 war dieses grundsätzlich überarbeitete und erweiterte Konzept einzureichen. Das zusammengefasste städtebauliche Konzept ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Bundesförderung ist in Höhe von 13,754 Mio. € vorgesehen. Das Land beabsichtigt im Rahmen der BUGA 7,5 Mio. € für eine Kofinanzierung bereitzustellen. Die Stadt muss den verbleibenden Anteil in Höhe von 19,246 Mio. € sicherstellen und durch Beschluss nachweisen.

 

Die Kosten der Erschließung des „Warnowquartiers“ sollen über Bundesmittel, Landesmittel und aus Mitteln des Kernhaushaltes der Stadt finanziert werden. Darin berücksichtigt sind auch Kosten für Maßnahmen zur Vertiefung des städtebaulichen Konzepts, zur Erstellung des Bebauungsplanes, der Bodenordnung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Monitoring sowie der wissenschaftlichen Begleitung u. ä. für das gesamte Modellvorhaben.

 

Die Finanzierung des Mehrgenerationenhauses (Kombination KITA/Pflegeeinrichtung) sowie der Theaterwerkstatt erfolgt über den Eigenbetrieb KOE. Eine Berücksichtigung im

Wirtschaftsplan des KOE erfolgt ab dem Wirtschaftsplan 2020.

Mit der Erschließung des Gebietes stehen der Stadt dann hochwertige Baufelder zur

Verfügung, die entsprechend den städteplanerischen Zielstellungen für das Gebiet mit

Konzeptausschreibungen vermarktet werden können.

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Finanzielle Auswirkungen:                            

 

Teilhaushalt :                             15 – Zentrale Steuerung und Beteiligungen

Produkt:                            55101 – Bundesgartenschau (BUGA)

Maßnahme:                            1555101202000820 – Erschließung Warnowquartier

 

-EUR-

Haushalts-jahr

 

Konto/

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

 

Einzahlungen

 

Auszahlungen

 

2019

68166101, Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

 

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

 

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten), Infrastruktur-vermögen

 

 

 

83.000

2020

68166101 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

200.000

 

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

 

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

400.000

2021

68166101 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

500.000

 

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

 

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

1.500.000


-EUR-

Haushalts-jahr

 

Konto/

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

 

Einzahlungen

 

Auszahlungen

 

2022

68166101 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

3.000.000

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

 

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

8.000.000

2023

68166101 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

4.100.000

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

3.750.000

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

14.500.000

Folgejahre

68166101 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Bund)

 

 

5.954.000

 

 

68166201 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen (Land)

 

 

3.750.000

 

 

78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

16.017.000

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2020 - Hauptausschuss - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

1. Als Gebiet für das Modellvorhaben Warnowquartier“ wird der in der Anlage 1
  dargestellte Bereich festgelegt.

2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung
  der Städtebauförderung (Anlage 2) wird beschlossen.

3. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zur Bereitstellung eines
  Kofinanzierungsanteils aus Haushaltsmitteln in Höhe von 19,246 Mio. EUR an den
  rdermitteln des Bundes.  


 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/0858:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

1. Als Gebiet für das Modellvorhaben „Warnowquartier“ wird der in der Anlage 1
  dargestellte Bereich festgelegt.

2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der
  Städtebauförderung wird als Zwischenstand zur Kenntnis genommen. Es sind weitere,
  förderfähige Maßnahmen zu prüfen.
 

Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

a)   Der Umfang des Neubaus der Theaterwerkstätten ist zu überprüfen,
es sind möglichst gleichwertige Alternativen für die Entwicklung des Quartiers darzustellen, die ebenfalls förderfähig sind.

b)   Die Aufteilung der Finanzmittel ist zu überprüfen und möglichst weiter zu optimieren, insbesondere die Höhe des Einsatzes städtischer Mittel für die Errichtung des Mehrgenerationenhauses und der Theaterwerkstätten.

c)   Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende sind zu ergänzen bzw.
zu ändern oder klarer zu formulieren, u.a.
- Ergänzung im Rahmenkonzept, Seite 14/15 von 22 (Handlungsfelder u. Oberziele)
- Ergänzung und Konkretisierung in Anlage 4 zum Rahmenkonzept: Indikatoren

 

3. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zur Bereitstellung eines
  Kofinanzierungsanteils aus Haushaltsmitteln in Höhe von 19,246 Mio. EUR an den
  Fördermitteln des Bundes.  

 

              Anlagen


Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt