Änderungsantrag - 2020/AN/0674-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen humanitären Fonds der Hanse- und Universitätsstadt einzurichten, der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf griechischen Inseln und anderen Kindern in Not zur speziellen Verfügung gestellt werden kann. In diesen Fond werden die aktuell gezahlten monatlichen Unterhaltsbeträge für
5 (oder mehr) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingezahlt. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, für diese Initiative auch bei anderen Kommunen der „Offene Häfen“-Initiative zu werben.

 

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Sachverhalt:

Die eigenmächtige kommunale Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen aus griechischen Aufnahmecamps über die bereits durchgeführte umfassende Betreuung von jungen Flüchtlingen in Rostock hinaus ist überwiegend von symbolischer Natur und, wie in der Stellungnahme der Verwaltung beschrieben, in vielerlei Hinsicht problematisch.

 

Erstens wird eine Auswahl der wirklich hilfsbedürftigen Minderjährigen schwer, denn wie soll entschieden werden, wer nicht ausgewählt wird. Und was wird aus unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Türkei, Jordanien, Libanon, Somalia, Bangladesh, Südsudan, Sierra Leone, Libyen usw.?

 

Zweitens ist eine Auswahl von älteren Jugendlichen auch aufgrund einer nicht möglichen Altersfeststellung zumindest unsicher. Hier wird auch eine spätere Integration ohne familiären Anschluss und bei erfahrungsgemäß schlechter Beschulbarkeit oft kompliziert sein.

 

Drittens befinden sich die betroffenen Personen bereits auf sicherem Territorium innerhalb der europäischen Union in einem Staat, der relativ zu Deutschland weniger Migranten versorgt.

 

Viertens wird eine isolierte Aufnahme von Jugendlichen zu einer Perpetuierung des Prinzips der Ankerpersonen führen. Hierbei bringen Familien in Regionen Afrikas und des Nahen Ostens die für sie eigentlich essentiellen Ressourcen für die Migration eines jüngeren Familienmitgliedes auf.

 

nftens übersteigen die Kosten für die Versorgung eines unbegleiteten Flüchtlings in Deutschland die Kosten für die heimatnahe Versorgung um ein Vielfaches (UNHCR Cash assistance program: ca. 100:1; Prof. Paul Collier Migrationsberater der Bundesregierung in „Gestrandet“ ca. 135:1). Hier ist eine gerechtere Allokation der Mittel auch die humanere Herangehensweise.

 

Sechstens ist die Entscheidung über die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen eine klar geregelte zentralstaatliche Aufgabe (Bundesinnenministerium) und kann nicht von kommunalen Einheiten aufgehoben werden. Mögliche nachteilige Rechtsfolgen sind hier unabsehbar.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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04.03.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt