Antrag - 2020/AN/0829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Flächen und Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten kostenfrei und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, einen entsprechenden Beschluss auf der Gesellschafterversammlung der WIRO zu fassen. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.

 

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Sachverhalt:

Kunst- und Kulturveranstaltungen beleben Stadtteile und stärken die Lebensqualität in den Quartieren. Deshalb sollen Zwischennutzungen von Freiflächen und Räumen für kulturelle Ereignisse erleichtert werden. Eigeninitiative und Selbstorganisation von Künstlern, Künstlergruppen, ehrenamtlichen Initiativen und gemeinnützigen Vereinen sollen unterstützt werden. Statt bürokratische Hindernisse aufzubauen, soll die Hanse- und Universitätsstadt eine Ermöglichungskultur leben.

 

Besonders in Räumlichkeiten kommunaler Unternehmen wie der WIRO ist es derzeit nicht ohne weiteres möglich, z.B. bei temporärem Leerstand von Gewerbeeinheiten kurzfristige, nicht-kommerzielle Projekte ohne Zahlung einer regulären Miete und reguläre Vertragsverhältnisse umzusetzen. Dabei tritt gerade bei gewerblichen Immobilien, z.B. Ladengeschäften in der Langen Straße und in anderen Stadtteilen, durch häufige Fluktuation immer wieder Leerstand auf.

 

Künstlerinnen und Künstler, Vereine etc. sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich bei Interesse an einer temporären Raumnutzung - z.B. für Produzentengalerien und Pop-Up Events - an die noch zu benennenden Ansprechpartner zu wenden und sich für eine Nutzung vormerken zu lassen. Beim Eintritt eines temporären Leerstands können durch die vorherigen Absprachen auch kurzfristig Räume überlassen werden.


Auch die Nutzung eines Onlineportals/Online-Registrierung ist denkbar.

 

Mit den Nutzern sollen vertragliche Vereinbarungen zur temporären, unentgeltlichen Überlassung von Räumen geschlossen werden. Für die Nutzung von Strom, Wasser, Heizung und sonstigen Nebenkosten sollen die jeweiligen Nutzer für die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer einen angemessenen Pauschalbetrag entrichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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28.05.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Eine Abstimmung zum Antrag entfällt, da dem ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0829-02 (ÄA) zugestimmt wurde.

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04.06.2020 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Räumen in städtischem

Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für

Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine

unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende

Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.

 

 

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag des Kulturausschusses:                                         

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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17.06.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Flächen und Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten kostenfrei und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, einen entsprechenden Beschluss auf der Gesellschafterversammlung der WIRO zu fassen. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0829-03 (ÄA) (s. TOP 9.1.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/0829:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für Künstle­rinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.