Änderungsantrag - 2020/AN/0807-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Änderung der Geschäftsordnung: Antragsrecht für Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.03.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 4, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
„Im Vorfeld einer möglichen Antragsberechtigung der Gremien Seniorenbeirat, Agenda 21-Rat und Fahrradforum wird der Oberbürgermeister gebeten, sich vorab mit der Landes-regierung zwecks dahingehender Änderung der Kommunalverfassung M-V ins Benehmen zu setzen.“
Sachverhalt:
Eine sofortige Umsetzung eines Antragsrechts für die genannten Beiräte würde einen Verstoß gegen höherrangiges Recht bedeuten (Kommunalverfassung M-V § 29 Abs. 1). Sämtliche so getroffenen Beschlüsse wären grundsätzlich angreifbar. Eine Vorabinititiave auf Landesebene ist zwingend erforderlich.
Nach einer möglichen Änderung der KV M-V und entsprechender Anpassung an die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der HRO wären in diesem Fall folgende Ergänzungen vorzunehmen:
„Antragsberechtigt sind die Beiräte durch die Beiratsvorsitzenden bei:
- Sachanträgen, mit denen die sachliche Erledigung der auf der Tagesordnung befindlichen Beratungsgegenstände angestrebt wird
- Änderungs-, Ergänzungs- oder Ersetzungsanträgen zu Sachanträgen, die auch als solche kenntlich zu machen sind; insbesondere ist kenntlich zu machen, worauf sich die Änderung bzw. Ergänzung bezieht.
