Stellungnahme - 2019/BV/0407-05 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet Kiefernweg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-04 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.02.2020
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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Feb 26, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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Feb 27, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Mar 4, 2020
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Sachverhalt:
Zum Abs. 1 des Änderungsantrages:
Es wird ein Beiplan „Radwegeverbindungen“ zum Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ erstellt, der die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehenen und möglichen Radwegeverbindungen innerhalb des Geltungsbereichs sowie die weiteren Radwegeverbindungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, jeweils gekennzeichnet durch rote Punkte, darstellt.
Entlang der Planstraße A werden beidseitig in den ca. 8 m breiten seitlichen öffentlichen Grünstreifen zusätzliche Radwege in wassergebundener Bauweise zwischen den Baumanpflanzungen und der Geltungsbereichsgrenze vorgesehen. Dementsprechend weist der Straßenquerschnitt 1 des Beiplans diese zusätzlichen beidseitigen separierten Radwege aus. Diese Radwege sind aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht benutzungspflichtig. Auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens, der Empfehlungen der einschlägigen Richtlinien (RASt 06 und ERA 2010) und der Lage in der zukünftigen Tempo-30-Zone wird der Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt.
Dieser Beiplan wird bei Zustimmung der Bürgerschaft zum Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-04 (ÄA) des Ortsbeirates Biestow in die Begründung zum Bebauungsplan eingefügt.
Zum Abs. 2 des Änderungsantrages:
Gemäß des o. g. Beiplans werden im Verlauf der Planstraßen A und B an zwei Stellen verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen realisiert:
a) eine Aufpflasterung unmittelbar nordwestlich der Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen,
b) eine Fahrbahnverschwenkung im Übergangsbereich zwischen Planstraße A und B.
Zum Abs. 3 des Änderungsantrages:
Es wird Aufgabe des Bauherrn (die WIRO GmbH) sein, dass diese Planung in ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand in den genannten Gremien beraten und ggf. Korrekturen im Sinne dieses Änderungsantrages vorgenommen werden können. Die betroffenen Ortsbeiräte werden hierbei von Ihrem jeweiligen Ortsamt unterstützt. Das Amt für Verkehrsanlagen wird als zuständiges Fachamt den Bauherren bei der Genehmigung der Erschließungsplanung beraten und unterstützen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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