Stellungnahme - 2019/BV/0407-05 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum Abs. 1 des Änderungsantrages:

 

Es wird ein Beiplan „Radwegeverbindungen“ zum Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ erstellt, der die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehenen und möglichen Radwegeverbindungen innerhalb des Geltungsbereichs sowie die weiteren Radwegeverbindungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, jeweils gekennzeichnet durch rote Punkte, darstellt.

 

Entlang der Planstraße A werden beidseitig in den ca. 8 m breiten seitlichen öffentlichen Grünstreifen zusätzliche Radwege in wassergebundener Bauweise zwischen den Baumanpflanzungen und der Geltungsbereichsgrenze vorgesehen. Dementsprechend weist der Straßenquerschnitt 1 des Beiplans diese zusätzlichen beidseitigen separierten Radwege aus. Diese Radwege sind aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht benutzungspflichtig. Auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens, der Empfehlungen der einschlägigen Richtlinien (RASt 06 und ERA 2010) und der Lage in der zukünftigen Tempo-30-Zone wird der Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt.

 

Dieser Beiplan wird bei Zustimmung der Bürgerschaft zum Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-04 (ÄA) des Ortsbeirates Biestow in die Begründung zum Bebauungsplan eingefügt.

 

Zum Abs. 2 des Änderungsantrages:

 

Gemäß des o. g. Beiplans werden im Verlauf der Planstraßen A und B an zwei Stellen verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen realisiert:

 

a)      eine Aufpflasterung unmittelbar nordwestlich der Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen,

b)      eine Fahrbahnverschwenkung im Übergangsbereich zwischen Planstraße A und B.

 

Zum Abs. 3 des Änderungsantrages:

 

Es wird Aufgabe des Bauherrn (die WIRO GmbH) sein, dass diese Planung in ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand in den genannten Gremien beraten und ggf. Korrekturen im Sinne dieses Änderungsantrages vorgenommen werden können. Die betroffenen Ortsbeiräte werden hierbei von Ihrem jeweiligen Ortsamt unterstützt. Das Amt  für Verkehrsanlagen wird als zuständiges Fachamt den Bauherren bei der Genehmigung der Erschließungsplanung beraten und unterstützen.

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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27.02.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.03.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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