Beschlussvorlage - 2020/BV/0802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020).

 

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Beschlussvorschriften:              § 22 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Nr. 2018/AN/3841

 

Sachverhalt:

 

Zwischen 1999 und 2004 wurden der WIRO durch die HRO im Wege von Vermögens-zuordnungsvereinbarungen Sportanlagen (im Wesentlichen Sporthallen) unentgeltlich

(1 DM/1 Euro) zum Zwecke der Sanierung bzw. Neubau und der dauerhaften Nutzung für schulische und private Nutzungen (Vereine) zugeordnet.

Durch die Bundesrepublik Deutschland wurde der WIRO 1999 der Sportpark Gehlsdorf (Schwimmhalle, Sporthalle und -platz, Schießhalle (durch WIRO neu errichtet)) mit einer zwanzigjährigen Nutzungsbindung (endet per November 2020) kostenfrei übertragen.

Die durch den Schulsport entstehenden Unterdeckungen werden der WIRO durch die HRO zu 100 % erstattet. Der Vereinssport darf seitens der WIRO lediglich gemäß Entgeltordnung (Ortsrecht Ordnung Nr. 5/6) der HRO berechnet werden. Das führt zu laufenden Unterdeckungen bei der WIRO.

Bislang hat die WIRO diese Unterdeckungen mit den Gewinnen aus den anderweitigen Geschäften verrechnet. Gemäß derzeitig vorgenommener Betriebsprüfung (2014 – 2016) ist davon auszugehen, dass jedenfalls zukünftig (ob rückwirkend derzeit offen) eine Spartenrechnung vorgenommen werden muss, die eine Verrechnung mit den Gewinnen ausschließt und die Steuerbelastung der WIRO um ca. 350.000 Euro/Jahr erhöht.

 

Die WIRO hat in 2018 Sachwertgutachten zu den Sportstätten erstellen lassen. Die HRO hat sich im Rahmen des Prüfauftrages vorerst auf die schulisch genutzten Sporthallen (Kranichweg, B.-v.-Suttner-Ring, Danziger Straße, Ratzeburger Straße) sowie die schulisch nicht genutzte Sporthalle Sprengmeisterweg konzentriert. Alleine diese fünf Sporthallenkomplexe weisen einen Sachwert von 12.539.000,00 Euro aus. Die HRO hatte dazu die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly beauftragt, insbesondere die steuerlichen Auswirkungen bei einer Rückübertragung darzulegen. Im Falle eines Rückerwerbs durch die HRO würden Steuern (HRO und WIRO) in Höhe von 4.069.950,00 Euro anfallen (zuzüglich der Zahlung des Kaufpreises durch die HRO). Im Falle einer Sachausschüttung würde die steuerliche Belastung (HRO und WIRO) 5.950.950,00 Euro betragen (Anlage 1, Memorandum Baker Tilly).

Aufgrund dieser Ergebnisse waren sich HRO und WIRO bewusst, dass eine Rückübertragung von Sportstätten über einen solchen Weg wirtschaftlich vernünftig nicht darstellbar ist und eine andere, geeignetere Variante gefunden werden musste.

 

Daraufhin wurde eine Variante zu einer Pachtzahlung (inklusive oder exklusive Instandhaltung) der HRO an die WIRO und der Bewirtschaftung durch die HRO untersucht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle an die WIRO übertragenen Objekte mit erheblicher öffentlicher Förderung einer Generalsanierung unterzogen worden sind. In einem Vergleich der Bewirtschaftungs-Aufwendungen vergleichbarer Sportstätten zwischen WIRO und HRO (lediglich eingeschränkt bewertbar, da bauliche Zustände unterschiedlich sind sowie unterschiedliche Personalkonzeptionen angewandt werden) ist im Ergebnis festzustellen, dass bei einer Bewirtschaftung der in Rede stehenden Objekte durch die HRO keine signifikanten wirtschaftlichen Vorteile für die HRO zu erwarten wären (Anlage 2, Kostenvergleich). Aus diesem Grund wurde diese Variante nicht weiter verfolgt.

 

Hinsichtlich einer Variante zu durch die HRO zu leistenden Ausgleichszahlungen für die bei der WIRO entstehenden Unterdeckungen, bezogen auf die fünf Sporthallenkomplexe, hat die WIRO die durchschnittliche jährliche Belastung der HRO anhand der Planungsdaten 2020 – 2029 inklusive Gemeinkosten und Gewinnzuschlag ermittelt (Anlage 3, Ermittlung Zahlungsausgleich Sportstätten). Der durchschnittliche jährliche Ausgleich betrüge demnach 547.293 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 103.986 Euro = 651.278 Euro brutto.

Betreffend  des Sportparks Gehlsdorf besteht zwischen WIRO und HRO Einigkeit, dass hier lediglich Ausgleichszahlungen für die Schwimm- und die Sporthalle in Betracht kommen kann. Die Schießhalle soll durch die WIRO kostendeckend vermietet/verpachtet werden, oder, wenn das nicht möglich ist, geschlossen werden. Zum Sportpark Gehlsdorf hat die WIRO ebenso eine Ermittlung der durchschnittlichen Ausgleichszahlungen vorgenommen (Anlage 4, Ermittlung Zahlungsausgleich Gehlsdorf). Demnach sind für die Schwimmhalle und die Sporthalle (ohne Schießhalle) 680.602,25 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer (19%/7%; Anmerkung: entgegen der Darstellung in Anlage 4 vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass auch zu Sporthallen eine 19%ige Umsatzsteuer zu entrichten sein wird) in Höhe von 69.030,40 Euro = 749.632,65 Euro brutto durch die HRO auszugleichen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird die Variante zur Leistung o.g. Ausgleichszahlungen an die WIRO als angemessene, tragfähige und geeignete Variante angesehen. Diese Variante ist mit der WIRO einvernehmlich abgestimmt. Die WIRO betont in diesem Zusammenhang, dass - aufgrund ihrer positiven Geschäftsentwicklung - eine Erhöhung der Gewinnausschüttungen möglich ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Bereitstellung der Mittel in der Haushaltsdurchführung 2020/2021 ist im Zuge einer außer-/überplanmäßigen Bewilligung sicherzustellen. Der Gesamtausgleich wird ca. 1.401 TEUR/Jahr betragen.

 

 

 

 

 

 

gez.

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2020 - Hauptausschuss - vertagt


(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung vertagt)

 

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03.06.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.06.2020 - Hauptausschuss - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab
dem 01.11.2020).

 

 

Beschlussempfehlung Nr. 2020/BV/0802:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab
dem 01.11.2020).

 

Bezüglich der angekündigten möglichen Schließung der Schießhalle im Sportpark Gehlsdorf wird der Oberbürgermeister aufgefordert, gegenüber der WIRO GmbH,
Verhandlungen mit dem Land M-V bzgl. einer Anmietung oder Pachtung durch die Landespolizei prüfen zu lassen.

Die Bürgerschaft ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.

 

 


Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

 

 

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17.06.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020).



Beschluss Nr. 2020/BV/0802:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO.r die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020).


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der WIRO, den Rostocker Vereinen und Sportschützenverbänden, Möglichkeiten des weiteren Betriebs der Schießhalle im Sportpark Gehlsdorf zum Beispiel durch Vermietung und Verpachtung
an einen externen Dritten zu prüfen.


Anlagen:              - Memorandum Baker Tilly,
                            - Kostenvergleich,
                            - Ermittlung Zahlungsausgleich Sportstätten,
                            - Ermittlung Zahlungsausgleich Gehlsdorf

 


Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt