Änderungsantrag - 2020/BV/0685-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein

Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.

 

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Beschlüsse

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20.02.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.02.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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27.02.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.03.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen