Beschlussvorlage - 2020/BV/0778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1.               Der Wahl des Herrn Robert Erler zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr               Rostock Stadtmitte wird gemäß § 12 Abs. 1 i. V. mit § 27 Abs. 2  BrSchG M-V in der               Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015 zugestimmt.
 

2.               Der Ernennung des Herrn Robert Erler zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1               BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015  i. V. mit § 5               Abs. 3  LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 6               Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Dauer seiner               Wahlzeit, längstens bis zum 26.01.2026, zum nächstmöglichen Zeitpunkt               zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember  2015 sowie  § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und
§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte  am 25.01.2020 wurde Herr Robert Erler gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V
– BrSchG – vom 21. Dezember 2015 für eine Wahlzeit zum Ortswehrführer gewählt.

 

Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

 

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Robert Erler alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Ortswehrführer gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Robert Erler gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Robert Erler ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stadt-Mitte tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Robert Erler hat die Lehrgänge Gruppenführer und Zugführer erfolgreich absolviert.

Seine Bereitschaft zum Besuch des Lehrganges Leiter einer Feuerwehr liegt vor.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Robert Erler hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Robert Erler vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Robert Erler zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              Amt 10

Produkt:              12601              Bezeichnung: Brandschutz

Investitionsmaßnahme Nr.:              -              Bezeichnung:

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen-dungen in €

Einzah-lungen in €

Auszah-lungen in €

2020

(Beginn der Zah-lung mit der Ernennung zum Ehrenbeamten – März 2020)

12601.50190000

Aufwendungen für

ehrenamtlich Tätige

-

1700,00

-

850,00

2021

12601.50190000

-

2.040,00

-

1.020,00

2022

12601.50190000

-

2.040,00

-

1.020,00

2023

12601.50190000

-

2.040,00

-

1.020,00

2024

12601.50190000

-

2.040,00

-

1.020,00

2025

12601.50190000

-

2.040,00

-

1.020,00

2026

(Ende der Zah-lung mit Ablauf der Wahl zum 26.01.2026)

12601.50190000

-

170,00

-

170,00

 

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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09.06.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen