Änderungsantrag - 2019/BV/0602-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

In der Verkehrspolitischen Zielsetzung (Anlage) wird unter Leitsatz 4.1. Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Leistungsfähigkeit des ÖPNV sichern und Stadtentwicklung flankieren!“ nach Satz 1 eingefügt:

 

Dabei soll der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Modal Split in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf 20 % anvisiert werden.“

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Sachverhalt:

 

Im Sachverhalt der Beschlussvorlage ist der o.g. Anteil am Modal Split bereits enthalten. In Absatz 5 heißt es: „In Anbetracht der aktuellen Rahmenbedingungen in der gesellschaftlichen Diskussion sollte der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Modal Split auf 20 % und nicht auf 18 %, wie im Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) beschlossen, avisiert werden.“

Mit der vorliegenden Änderung wird diese Aussage zum verbindlichen Beschluss. Nachfolgende Planungen und Maßnahmepläne können sich daran orientieren.

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Finanzielle Auswirkungen:

Festlegung mit Vorlage eines Maßnahme- und Handlungskonzeptes

 

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Beschlüsse

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20.02.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.02.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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03.03.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.03.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen