Beschlussvorlage - 2020/BV/0767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 5.000 EUR zugunsten des Projektes JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

 

Das Konservatorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 09.12.2019 von der SCHLIE – STIFTUNG, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 5.000 EUR für das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JeKi – Unterprojektes Rokis (Rostocker Kinder singen).

Für diese Spende liegt die vom Spender unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ im Konservatorium vor.

 

Die Verwendung erfolgt unmittelbar gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,00 EUR durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 44

 

Produkt: 26301                                                                                    Bezeichnung: Konservatorium

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:              -                            Bezeichnung:              -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

2019

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

37991000 /sonstige Verbindlichkeiten – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V

5.000 EUR

 

 

 

 

69940000 / Konservatorium, Musikschule durchlaufende Gelder – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V

 

 

5.000 EUR

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen               Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen